28/08/2026
Klarheit für Ihre Heizungsmodernisierung: Mit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes und der angepassten Heizungsförderung besteht für Eigentümerinnen und Eigentümer besteht wieder Planungssicherheit.
✅ Die bisherige Vorgabe für 65 % erneuerbare Energien entfällt. Künftig können Hausbesitzer wieder technologieoffen entscheiden, welche Heizlösung zu ihrem Zuhause passt.
✅ Gas- und Ölheizungen bleiben möglich. Gleichzeitig werden die eingesetzten Brennstoffe schrittweise klimafreundlicher – ab 2029 startet die sogenannte Biotreppe.
✅ Die Förderung bleibt bestehen. Haushalte mit geringerem Einkommen profitieren künftig von höheren Fördersätzen, zusätzlich wird ein Kinderzuschlag eingeführt.
💡 Deshalb lohnt sich frühes Handeln: Förderfähige Kosten und einzelne Förderbestandteile werden alle sechs Monate schrittweise reduziert.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Ermittlung Ihres individuellen Förderanspruchs und beraten Sie bei der Wahl der passenden Heizlösung.
KI-unterstützte Visualisierung