11/09/2018
Wichtige Info für alle, die noch Kanzlei-Gutscheine haben
Es besteht die Möglichkeit, die Gutscheine gegen Raritäten aus unserem Weinfundus einzutauschen oder der Wert des Gutscheins wird nach Bekanntgabe von Gutscheinnummer, Ausstelldatum, Wert und der Kontonummer, auf die der entsprechende Betrag überwiesen werden soll, binnen 10 Tagen (also bis Freitag 21.09.2018) rückerstattet – bitte Email an [email protected]