26/06/2026
Information zur Neuregelung der Dauerparkkarten und Kurzparkzone ab 01.07.2026 der Stadtgemeinde Hainburg a.d. Donau
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie über folgende Neuigkeiten zum Thema Parkraumbewirtschaftung informieren:
Der Gemeinderat hat in der 570. Sitzung am 25. Juni 2026 über die Aufhebung der Kurzparkzonenabgabenordnung und die Verordnung zur Kurzparkzone abgestimmt.
Folgende Neuerungen gelten ab 01. Juli 2026:
Mit Ablauf des 30. Juni 2026 endet die bisherige Gebührenpflicht in der Kurzparkzone Hainburg an der Donau.
Die Kurzparkzone bleibt jedoch bestehen. Die ausgewiesenen Zonen bzw. Straßenzüge bleiben gleich.
Die maximale Parkdauer von 150 Minuten bzw. 2,5 Stunden gilt weiterhin in den ausgewiesenen Gebieten.
Sie müssen künftig eine Parkscheibe verwenden. Die Stadtgemeine Hainburg an der Donau stellt diese Parkscheiben unentgeltlich zur Verfügung (erhältlich ab Beginn der neuen Regelung 1.Juli 2026).
Die bestehenden Zeiten der Kurzparkzone bleiben unverändert:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Samstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen in der Kurzparkzone ist auch bei Entfall der Gebührenpflicht nicht erlaubt.
Die Polizei wird die Einhaltung stichprobenartig kontrollieren.
Die Entscheidung dient der Optimierung der Gemeindefinanzen. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass die vergaberechtskonforme Neuausschreibung der Parkraumbewirtschaftung, deren Vertrag per 30. Juni 2026 ausläuft, sowie deren aktuelles Modell deutlich mehr Kosten als Nutzen bringt. Die Maßnahme wird im Zuge der aktuellen Erstellung eines integrativen Mobilitätskonzeptes für die Stadtgemeinde Hainburg an der Donau nach mindestens 6 Monaten evaluiert.
Für Anrainerinnen und Anrainer sowie für Wirtschaftstreibende bzw. in der Kurzparkzone beschäftigte Personen gibt es weiterhin die Möglichkeit, eine Dauerparkkarte zu bekommen.
Personen, die bereits im Besitz einer gültigen Dauerparkkarte sind, können diese noch bis 31.08.2026 verwenden und bis dahin im Rathaus eine neue Parkkarte beantragen. Inhaberinnen und Inhaber einer bereits bezahlten Dauerparkkarte haben einen Anspruch auf aliquote Rückerstattung ab dem 01. Juli 2026 und bekommen das entsprechende Formular postalisch zugeschickt.
Rechtliche Voraussetzungen für Ausnahmen in Einzelfällen für ein zeitlich uneingeschränktes Parken lt. § 45 StVo (Dauerparkkarte) - Details entnehmen Sie bitte unserer Website!
Anrainerinnen und Anrainer (pro Person nur 1 Dauerparkkarte mit max. 1 Kennzeichen möglich)
Wirtschaftstreibende bzw. in der Kurzparkzone beschäftigte Personen (pro Person nur 1 Dauerparkkarte mit max. 1 Kennzeichen möglich)
Alle Details zur zukünftigen Regelung finden Sie unter auf unserer Gemeindewebsite unter: https://www.hainburg-donau.gv.at/Information_zur_Neuregelung_der_Kurzparkzone_der_Stadtgemeinde_Hainburg_an_der_Donau
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadtgemeinde Hainburg