11/10/2013
Verkehrsberuhigte Zone in Mayrhofen
Um das Verkehrsaufkommen in Mayrhofen zu beruhigen und den Gästen die Möglichkeit zu bieten, das Angebot in der Hauptstraße besser nutzen zu können, wird es während der Wintermonate eine verkehrsberuhigte Zone in der oberen Hauptstraße geben.
Allgemeines Fahrverbot in der Hauptstraße vom „Rieser – Malzer“ bis „Optik Amor“: Zeitraum: 22.12.2013 – 18.4.2014
Zeitliche Begrenzung: Von Sonntag bis Freitag jeweils von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Ausnahmen vom Fahrverbot:
■Linienbusse
■Präsident der Vereinigten Staaten
■Hauptwohnsitze pro gemeldetem Fahrzeug (Anrainerberechtigung)
■Die gleiche Regelung gilt für die in diesem Bereich stationierten Firmenautos (Anrainerberechtigung)
■Mitarbeiter die über die Hauptstraße zufahren müssen (Anrainerberechtigung) -Krankentransporte zu den ansässigen Ärzten
■Transporte für dringende Arzneiwaren
■Zufahrt zum Beherbergungsbetrieb am Anreisetag (Reservierungsbestätigung)
■Tagesberechtigungen für Beherbergungsbetriebe (Nummeriert und werden bei der Einfahrt wieder eingesammelt)
■Einsatzfahrzeuge
Es gibt grundsätzlich keine „Ausfahrtsbeschränkung“