20/05/2021
Allgemeine Anreiseinformationen für den Sommer 2021
Der "Grüne Pass":
Bei Anreise bitten wir Sie uns ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorzuweisen.
Die Gültigkeitsdauer:
- Selbsttests unter Aufsicht in einer Betriebsstätte, die jedoch nur für die Dauer des einzelnen Aufenthalts/Zutritts gültig sind
- Antigentest zur Eigenanwendung der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystemerfasst wird: 24 Stunden
- Antigentest: Nachweis einer befugten Stelle (Teststraße, Apotheke etc.) über ein negatives Ergebnis: 48 Stunden
-PCR-Test: 72 Stunden
- Genesene Personen:
* Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde
* Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene molekularbiologisch bestätigte Infektion
* Nachweis über neutralisierende Antikörper (Antikörpertest), der nicht älter als drei Monate sein darf
- Nachweis über eine Impfung
* Erstimpfung gilt als Nachweis ab dem 22. Tag und gilt dann ab der Impfung für drei Monate als Nachweis für Eintritte bzw. für neun Monate, sofern man 21 Tage vor der Erstimpfung bereits COVID-19 hatte
* Zweitimpfung gilt für neun Monate ab der Erstimpfung als Nachweis
* Bei Impfungen, wo nur eine Impfung vorgesehen ist, gilt diese als Nachweis ab dem 22. Tag, und gilt dann ab der Impfung für neun Monate als Nachweis für Eintritte.
Einreise aus Deutschland - Mai 2021: ab 19.5.2021 ist eine Einreise aus Deutschland ohne Quarantäne in Österreich möglich. Auch bei der Rückreise nach Deutschland heißt es genesen, geimpft oder getestet - ohne Quarantäne.