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sgsv.sachsen.kreisgruppe1 Informationsportal der in der Kreisgruppe 1 angeschlossenen Vereine des SGSV LV Sachsen e.V. Die Fa

Stellt die Veranstaltungen der Hundesportvereine der Kreisgruppe 1 vor.

18/04/2021

Liebe Sportfreundin, liebe Sportfreunde, (Vereinsvorstände der KG 1)

ich wende mich heute das letzte Mal mit einem Schreiben an euch und erkläre mit Wirkung vom 18.04.2021 meinen Rücktritt als Obmann der Kreisgruppe 1 im SGSV Sachsen.

Nach meinem am 04.03.2021, durch die Mitglieder des Landesvorstandes veranlassten Rücktritt als 1. Vorsitzender des SGSV Landesverbandes Sachsen, habe ich sehr lange mit mir gerungen nicht auch schon zu diesem Zeitpunkt meinen Rücktritt als Obmann der Kreisgruppe 1 zu erklären. Hatte ich doch „damals“ noch die Hoffnung innerhalb der Sportfreunde der Kreisgruppe 1 auf Verständnis für diesen Schritt zu stoßen. Jedoch es sollte anders kommen. Die Einberufung der fälligen Kreisgruppenversammlung (als Videokonferenz) war mehrheitlich nicht gewünscht, „sollte“ ich doch zuvor meine „Probleme“ mit dem Landesvorstand klären.

Nun, es gab aber mit dem Landesvorstand nichts mehr zu klären, da zur ersten Sitzung am 22.02.2021 alle Mitglieder des Landesvorstands (außer Sportfreund Hofner) meinen „Rücktritt“ gefordert haben. Mit dieser Forderung war auf Dauer eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit im und mit dem Vorstand nicht möglich.

Ich werde nun, nach mehr als 12 Jahren als Mitglied im SGSV Sachsen, davon 9 Jahre als Obmann der Kreisgruppe 1 (somit auch Mitglied des erw. Landesvorstands) und ein Jahr als 2. und 1. Vorsitzender des SGSV Sachsen, den Verband verlassen.

Ich wünsche allen Sportfreunden der Kreisgruppe 1, welche weiterhin im SGSV Sachsen ihren Sport treiben möchten, die besten sportlichen Erfolge.

Wer mein Nachfolger wird, klärt der Landesvorstand. Eine geordnete Übergabe, wie die Gelder der KG und Wahl eines Kreisgruppen-Obmanns unter euch war mir nicht möglich, da von euch kein Interesse an einer Kreisgruppenversammlung bestanden hat. Bitte wendet euch jetzt an den Landesvorstand. Die Kreisgruppengelder habe ich auf das Konto des Verbandes eingezahlt und stehen der Kreisgruppe für 2021 weiterhin "voll" zur Verfügung.

Mich selbst könnt ihr in meiner neuen sportlichen Heimat antreffen, dem DVG Landesverband Sachsen, welcher sich am 17.04.2021 als neuer DVG Landesverband gegründet hat und ich dort von den Gründungsmitgliedern als 2. Vorsitzender des Verbandes gewählt worden bin.

Weitere Informationen zum DVG Landesverband Sachsen findet ihr unter:

www.dvg-sachsen.de und www.facebook.com/dvgsachsen.hundesport



Mit sportlichen Gruß

Jan Kupke

Der DVG Sachsen ist offen für alle Hundesportarten. Eben alles was Spaß mit dem Hund macht.

Sachsen will Corona-Einschränkungen verlängern12.04.2021 - 17:11 UhrDresden - Sachsen will die derzeitige Corona-Schutzv...
12/04/2021

Sachsen will Corona-Einschränkungen verlängern

12.04.2021 - 17:11 Uhr
Dresden - Sachsen will die derzeitige Corona-Schutzverordnung beibehalten und um weitere drei Wochen bis zum 9. Mai verlängern. Das sagte Regierungssprecher Ralph Schreiber am Montag.

Am Dienstag will das Kabinett darüber abstimmen. Die derzeitige Landesverordnung läuft am kommenden Sonntag (18. April) aus. Damit bleiben etwa Kontaktbeschränkungen bestehen, Gastronomie und Hotels geschlossen, Schulen und Kitas mit Einschränkungen geöffnet.

Sachsen reagiert damit auf die geplante Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Unterdessen dauern die Gespräche unter anderem zwischen Bund und Ländern über die Einführung einer bundesweiten Corona-Notbremse an.

Die Neuregelung soll einheitliche Regeln für Regionen mit hohen Corona-Zahlen festschreiben, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte hingegen Bedenken angemeldet und gefordert, dass sich die Beschränkungen nicht allein an Inzidenzwerten orientieren dürften.

Dresden - Sachsen will die derzeitige Corona-Schutzverordnung beibehalten und um weitere drei Wochen bis zum 9. Mai verlängern.

"Erzgebirgskreis" erlässt neue Allgemeinverfügung"Inzidenzunabhängige - Lockerungsmaßnahmen" ab 06. April 2021Auf der Gr...
06/04/2021

"Erzgebirgskreis" erlässt neue Allgemeinverfügung

"Inzidenzunabhängige - Lockerungsmaßnahmen" ab 06. April 2021

Auf der Grundlage der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung erlässt der Landkreis eine neue Allgemeinverfügung und lässt damit abweichend von § 4 Abs. 2 Nr. 6 den "Individualsport" (allein oder zu zweit) und "Sport in Gruppen" von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich und auf "Außensportanlagen" zu.

www.erzgebirgskreis.de/de/bekanntmachungen/amtsblatt-des-erzgebirgskreises/2021/

Allgemeinverfügung: Vollzug des Infektionsschutzgesetze; Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, Inzidenzunabhängige Lockerungsmaßnahmen; Bekanntmachung des Landkreises Erzgebirgskreis vom 03. April 2021; Az. 504.06/ 08-2021  

Inzidenzwert im Erzgebirgskreis weiter gestiegenLandkreis verschärft ab Dienstag, 16.03.2021, entsprechend der Regelunge...
15/03/2021

Inzidenzwert im Erzgebirgskreis weiter gestiegen

Landkreis verschärft ab Dienstag, 16.03.2021, entsprechend der Regelungen der SächsCoronaSchuVO wieder die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Landkreis. Bitte beachtet dabei auch die Regelungen zum Individualsport, wie in der Übersicht des LSB Sachsen u. st. dargestellt.

Die weiteren allgemeinen verschärften Regeln findet ihr hier von der "Freien Presse" vom heutigen Tag zusammengefasst.

Seit vier Tagen wird im Erzgebirge der Inzidenzwert von 100 überschritten. Daher darf die Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen werden. An der Schulöffnung für alle Kinder in Sachsen ändert sich aber nichts.

Informationen des Landessportbundes - Partner des Sports in Sachsen - zur neuen CoronaSchVO vom 08. März 2021Welcher Bet...
09/03/2021

Informationen des Landessportbundes - Partner des Sports in Sachsen - zur neuen CoronaSchVO vom 08. März 2021

Welcher Betrieb ist auf Sportstätten erlaubt?

Die Gestattungen und Untersagungen wurden in direkten Zusammenhang mit Inzidenzwerten in Sachsen und der jeweiligen Gebietskörperschaft (Landkreis/kreisfreie Stadt gesetzt. Einzelheiten sind der eingefügten Übersicht zu entnehmen.

Was ist unter Kontaktsport und was ist unter kontaktfreiem Sport zu verstehen?

Die Vorschriften der Verordnung haben diese Begriffe bisher nicht verwendet. Weder die Verordnung noch ihre Begründung geben eine Definition. Da nicht auf Sportarten oder Disziplinen Bezug genommen wurde, ist die jeweils konkrete Betätigung zu betrachten.

Kontaktfrei bedeutet ohne Berührung der Sportler. Im Falle eines kontaktfreien Betriebs ist sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen den Sporttreibenden oder Dritten nicht stattfindet. Auch eine Hilfestellung, die einen Körperkontakt erfordert, ist dabei nicht gestattet.

Beim Kontaktsport ist Körperkontakt gestattet, sowohl durch andere Sportler als auch durch Dritte.

Was ist mit Betreibern, Beschäftigten und Trainern/Übungsleitern?
Das Betreten und Arbeiten auf Sportstätten ist für Betreiber und Beschäftigte gestattet. Zu diesen zählen auch Trainer und Übungsleiter, wenn sie vom betreibenden Verein dafür bestimmt sind.

Ist Wettkampfbetrieb mit oder ohne Publikum gestattet?

Sportwettkämpfe mit Publikum sind generell nicht statthaft. Sportwettkämpfe ohne Publikum sind für Profi- und Kadersportler nicht untersagt, wobei die in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beschriebenen Regelungen zur Hygiene und Kontaktdatenerhebung zu beachten sind. Für das Gebiet oder das Teilgebiet einer Gemeinde kann der Landkreis/kreisfreie Stadt Abweichungen für Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 20 SächsCoronaSchVO als sogenanntes „Modellprojekt“ zulassen (§ 8g SächsCoronaSchVO). Die Voraussetzungen finden sich in der Vorschrift.

Gremiensitzungen und Versammlungen?

Die Teilnahme an notwendigen Gremiensitzungen in Vereinen ist nach § 2 Abs. 5 Satz 1 SächsCoronaSchVO bzw. auch bei Überschreitung der 100-er Inzidenzgrenze § 8e Abs. 1 Nr. 13 SächsCoronaSchVO gestattet.

Information d. Landratsamt ErzgebirgskreisWeitergehende Lockerungen der Corona-Schutz-Maßnahmen durch den Erzgebirgskrei...
09/03/2021

Information d. Landratsamt Erzgebirgskreis

Weitergehende Lockerungen der Corona-Schutz-Maßnahmen durch den Erzgebirgskreis derzeit nicht möglich
(08.03.2021 - Coronavirus News Pressemitteilungen)

Gemäß der seit heute geltenden neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 05. März 2021 bleibt die Schließung von Einrichtungen und Angeboten wie z. B. Einkaufszentren, Einzel- und Großhandel sowie Ladengeschäften mit Kundenverkehr auch weiterhin bestehen. (§ 4 Abs. 1 SächsCoronaSchVO) Ausnahmen gelten u. a. für Geschäfte und Märkte des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung.

Darüber hinaus haben der Landkreis gemäß der neuen Verordnung die Möglichkeit, die vorgenannten Beschränkungen etwa des stationären Einzelhandels zu lockern und weitergehende Ausnahmen zu erlauben. (§ 8 Abs. 1 SächsCoronaSchVO)
Maßgeblich ist hierfür der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100000 Einwohner. Wird dieser Wert sowohl im Freistaat als auch im Erzgebirgskreis an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis abweichend von § 4 Abs. 1 SächsCoronaSchVO die Öffnung von geschlossenen Einrichtungen und Angeboten ermöglichen. Zudem sind ab 7-Tage-Inzidenzwerten von 50 bzw. 35 Neuinfektionen auf 100000 Einwohner noch weitergehende Maßnahmen möglich. (§§ 8a, 8b SächsCoronaSchVO)

Mit der seit heute geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und dem heutigen Inzidenzwert nach Robert-Koch-Institut (RKI) von 109,6 gelten die Lockerungen gemäß CoronaSchVO für Inzidenzen über 100 auch für den Erzgebirgskreis. Die Entwicklung des Inzidenzwertes in den kommenden Tagen wird zeigen, ob bei einer anhaltenden Inzidenz von über 100 (an 5 aufeinanderfolgenden Tagen) weitere Verschärfungen gemäß Rückfallregel nach § 8c CoronaSchVO getroffen werden müssen.

Erst wenn die Voraussetzungen des Freistaates Sachsen, die in der CoronaSchuVO verankert sind, erfüllt werden und die 7-Tage-Inzifenzwerte unter 100, 50 und 35 liegen, können durch die Landkreisverwaltung derzeit bestehende Einschränkungen gelockert werden. Über den Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung des Erzgebirgskreises wird rechtzeitig informiert.

Quelle: Landratsamt Erzgebirgskreis v. 08. März 2021

Hohe 7-Tage-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner verhindert jeglichen Ermessensspielraum.

Den Sportfreundinnen unserer KG "Herzlichen Glückwunsch" zum Frauentag.
08/03/2021

Den Sportfreundinnen unserer KG "Herzlichen Glückwunsch" zum Frauentag.

06/03/2021

05. März 2021 - Sachsen erlässt neue Corona-Schutzverordnung

Diese Regelungen (Lockerungen) gelten für den „Individalsport“ ab dem 08. März 2021

Lockerungen bei einer Inzidenz unter 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner

Wird der Wochen-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im Erzgebirgskreis an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Erzgebirgskreis Folgendes erlauben:

"Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen. Das betrifft alle Sportarten, die ohne Kontakt durchgeführt werden können."

Steigt der Inzidenzwert über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner, gelten die folgenden Verschärfungen:

Bei Überschreitung des Wochen-Inzidenzwertes von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Freistaat Sachsen oder dem Erzgebirgskreis, muss der Erzgebirgskreis die entsprechenden Lockerungen ab dem zweiten darauffolgenden Werktag aufheben.

Lockerungen bei einer Inzidenz unter 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner

Wird der Wochen-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im Erzgebirgskreis an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Erzgebirgskreis Folgendes erlauben:

"Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 20 Personen) im Außenbereich."

Steigt der Inzidenzwert über 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner, gelten die folgenden Verschärfungen:

Bei Überschreitung des Wochen-Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Freistaat Sachsen oder dem Erzgebirgskreis, gelten im Erzgebirgskreis ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regelungen für eine Inzidenz zwischen 50 und unter 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner. Der Erzgebirgskreis muss die darüber hinaus geltenden entsprechenden Lockerungen aufheben.

(Quelle: MDR Sachsen)

Informationen (Stand 05.03.2021) des dhv / SGSV zur Fortführung des Trainings- und Prüfungsbetriebs in den angeschlossen...
06/03/2021

Informationen (Stand 05.03.2021) des dhv / SGSV zur Fortführung des Trainings- und Prüfungsbetriebs in den angeschlossenen Migliedsverbänden im dhv.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das Prüfungen nur durchgeführt werden dürfen, wenn dies durch die jeweiligen Corona - Verordnungen des zuständigen Bundeslandes bzw. der jeweiligen Gemeinde zugelassen wird. Heißt die Durchführung der Veranstaltungen ist mit den örtlich zuständigen Behörden abzustimmen. Der Verein bestätigt dies auf dem entsprechenden dhv Formular.

04/03/2021

Rücktritt des 1. Vorsitzenden, des 2. Vorsitzenden und Obmann f. Agility unseres Verbandes
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Sehr geehrter Vorstand, Sehr geehrte Kreisgruppen-Obleute,
Sehr geehrte Vereinsvorstände, Sehr geehrte Delegierte,

die Entwicklung und Schreiben der vergangenen Wochen und Monate haben uns dazu bewogen, unsere Ämter als 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender und als Obmann für Agility mit sofortiger Wirkung niederzulegen. Natürlich hätten wir die Möglichkeit juristisch gegen die Behauptungen, Vorwürfe und haltlosen Unterstellungen vorzugehen, nur die Erfahrung zeigt, dass es dabei nur Verlierer gibt und der Verband sowohl im Innen- als auch Außenverhältnis weiter beschädigt würde.
Auch wenn wir durch die Mehrheit der Delegierten in einem demokratischen Prozess gewählt worden sind, sehen wir keine Basis für eine weitere, vertrauensvolle Zusammenarbeit im Landesvorstand. Gerne wären wir dem Wählerauftrag und dem uns damit entgegengebrachten Vertrauen nachgekommen, doch leider ist es uns in dieser Konstellation nicht möglich.
Wir wünschen dem Verband und seinen Mitgliedern dass er wieder in ruhigeres Fahrwasser kommt und es zwischen den Traditionalisten und den Visionären zu einem Konsens kommt.

Mit sportlichen Grüßen

gez. Jan Kupke gez. Lothar Hofner

1.Vorsitzender 2.Vorsitzender und
SGSV-LV Sachsen e.V. Obmann f. Agility

Mit großer Bestürzung haben wir gestern das verheerende Feuer beim HSV "Pfote drauf" in Hoyerswerda mit dem riesigen Sac...
25/02/2021

Mit großer Bestürzung haben wir gestern das verheerende Feuer beim HSV "Pfote drauf" in Hoyerswerda mit dem riesigen Sachschaden zur Kenntnis nehmen müssen.

Die Vereine unserer KG 1

HSV Annaberg e.V.
HSV Annaberger Hoopers e.V.
HSV Geyer e.V.
HSV "Grenzlandhöhe" Johanngeorgenstadt
Erzgebirgscher Hundesportverein Langenau e.V.
HSV Schneeberg-Neustädtel e.V.
HSV Thalheim von 1953 e.V.
HSV Zschopau e.V.
Eibenstocker Hundesportverein e.V.
HSV Pressnitztal e.V.

haben sich heute sofort dazu beraten und stellen dem HSV "Pfote drauf" e.V. ihr gesamtes Kreisgruppen - Geld von 2021 in Höhe von 360 EUO als "Soforthilfe" zur Verfügung.
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Brand auf unserem Vereinsgelände
Wie ihr es auf Hoyte24.de schon lesen konntet, gab es am 24.02.2021 um 16.30 Uhr leider einen Brand unserer Geräteschuppen auf unserem Vereinsgelände. Betroffen sind die Schuppen der Agilitygruppe, der Turnierhundesportgruppe und der Fungilitygruppe. Sämtliche Geräte sind darin verbrannt, sowie die Schuppen selbst und auch die gesamte Elektroinstallation muss dann wieder erneuert werden. Der Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 12.000 Euro bis 15.000 Euro, hierbei sind die vielen Arbeitsstunden die unsere Mitglieder ehrenamtlich geleistet haben noch nicht mit eingerechnet.
Wir würden uns freuen, wenn ihr uns mit einer Spende unterstützt, um den Schaden schnellstmöglich wieder zu beheben. Wir warten alle nur sehnsüchtig darauf gemeinsam mit euch in die kommende Trainings- und Turniersaison zu starten.
Spenden könnt ihr unter:
DE 79 8505 0300 3200 0334 35
bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden
Verwendungszweck: Spende Brand 24.02.2021
Eine Spendenquittung können wir euch danach gern ausstellen und wir freuen uns über jeden Euro der uns hilft schnellstmöglich zur Normalität zurück zu kehren.

19/02/2021

Die Ergebnisse zur Wahl des neuen Vorstands und zu den Anträgen auf Satzungsänderung.

Adresse

Markus-Röhling-Weg 4
Annaberg-Buchholz
09456

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