02/05/2020
Liebe Gäste,
Auf Grund der fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 30. April 2020 sind wir leider erneut gezwungen die vorübergehende Schließung unser Campingplatzes zu verlängern bis zum 17. Mai 2020. Dies gilt sowohl für Touristen als für Dauercamper.
Obwohl vieles in Rheinland-Pfalz wieder möglich ist oder bald möglich wird, so wie ein Besuch im Zoo, spielen auf Spielplätze, Kunstausstellungen besuchen, einkaufen in allen Arten und Größen von Laden, wird es vorläufig aber leider noch immer nicht möglich sein bei uns zu übernachten. Die Risiken beim Campen sind aber geringer als beim Einkaufen, insbesondere bei einem Aufenthalt in einem Wohnwagen oder Reisemobil da es sich dabei um autarke Fahrzeuge handelt, weil sie über eigenes Sanitär und eigene Küche verfügen. So kann man auf einem Campingplatz die Sicherheitsabstände prima einhalten, sind extra hygienische Maßnahmen möglich und verbleibt man übrigens im Freien wo es immer am sichersten ist. Trotz diese Argumenten, welche vom verschiedenen Campingverbände schon mehrfach angetragen wurden, wird vom Bundesland noch keine Möglichkeit für das Campingtourismus gegeben. Aus den Medien haben wir vernommen, dass da sogar erst Bereitschaft ist darüber zu diskutieren beim übernächsten Bund-Länder-Konferenz.
Insbesondere die Situation unserer Dauercamper können wir nicht verstehen, da es sich hier nicht nur um autarke Wochenendhäuser mit eigenes Bad und Küche handelt, sondern zusätzlich um immer wieder die gleiche Personen die ihre eigene Wochenendhäuser nutzen möchten. Obwohl einige Bundesländer die Dauercamper schon längst oder bald wieder erlauben ihre Wochenendhäuser zu nutzen, ist das bei uns in Rheinland-Pfalz leider noch immer nicht der Fall.
Wir möchten aber unsere Dauercamper nochmals darauf hinweisen, dass es Laut das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz kein generelles Zutrittverbot besteht und das sofern akut notwendige Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten vorzunehmen sind, einzelne Dauercamper für die Dauer der Ausführung der Arbeit den Platz betreten dürfen. Die Arbeit soll nur kurz andauern wobei nicht mehrere Personen erforderlich sind. Hiermit sollte die in inzwischen notwendige Gartenpflege wieder möglich sein und sollte auch die notwendige kurzandauernde Reparaturen von einzelnen Personen wieder ausgeführt werden können. Das Übernachten ist noch immer nicht erlaubt.
Im Falle von Fragen und/oder Beschwerden bitten wir Sie sich persönlich an das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz zu wenden. Vielleicht hilft es wenn das Ministerium von persönliche Situationen weiter erklärt wird, wobei endlich eingesehen wird, dass auf einem Campingplatz genauso wie auf anderen Stellen hygienische Maßnahmen und Sicherheitsabstände ein zu halten sind oder sogar noch besser ein zu halten sind; das die Erholung für Menschen genauso wichtig ist in dieser stressvollen Zeit, als das risikovollere Spielen von Kindern auf einem Spielplatz und das die Risiken auf einem Campingplatz oder in einem Ferienpark sogar noch geringer sind als beim Einkaufen in einem Laden….
Wir hoffen Sie bald wieder bei uns begrüssen zu dürfen. Bis dann!
Liebe Grüsse,
Menno und Natalia Treffers
Camping Zum stillen Winkel