17/07/2026
𝗡𝘂𝘁𝘇𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝗜𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗔𝘂𝗳𝗲𝗻𝘁𝗵𝗮𝗹𝘁 𝘇𝘂𝗿 𝗣𝗿ä𝘃𝗲𝗻𝘁𝗶𝗼𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗘𝗿𝗵𝗼𝗹𝘂𝗻𝗴.
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𝗚𝘂𝘁 𝘇𝘂 𝘄𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻:
✔️Antragstellung über Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt
✔️In der Regel alle 3 Jahre möglich (bei medizinischer Notwendigkeit auch früher)
✔️Kostenübernahme der Leistungen durch die Krankenkasse nach Genehmigung
✔️Anerkannte Maßnahme zur Prävention und Regeneration
Wir beraten Sie gerne!