10/05/2021
Die Niedersächsischen Covid-19 Verordnung lässt grundsätzlich eine Beherbergung zu. Allerdings lag bei uns im Landkreis Nienburg die letzte Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 noch keine fünf Werktage zurück. Daher ist bei uns noch alles zu. Ab Mittwoch, den 2021-05-12 kann sich das aber ändern, denn Inzidenzmäßig sind wir auf einem guten Weg.
In diesem Sinn, genießt das gute Wetter
Stephan und Heidi
P.S.: Und wer es genau wissen möchte, was hier in Niedersachsen gilt, kann hier nachschauen:
https://www.lk-nienburg.de/portal/bekanntmachungen/niedersaechsische-verordnung-ueber-massnahmen-zur-eindaemmung-des-corona-virus-sars-cov-2-vom-30-10-2020-gueltig-vom-02-11-2020-bis-09-05-2021-901006743-21500.html?rubrik=901000027
Update (11:55 Uhr): Da wir hier im Landkreis Nienburg doch wieder am Samstag, den 2021-05-08, die Hürde gerissen haben, wird es nicht vor Samstag, den 2021-05-21, zu Öffnungen kommen. Also wird Himmelfahrt dieses Mal ein ruhiger Tag. Hat ja auch was.
Update (2021-05-11 9:25): Nachdem was unsere Landkreisoberen jetzt veröffentlichen, wird es mit der Öffnung in unserem Landkreis noch bis zum Dienstag den 18-ten (einschließlich) dauern. Wenn wir bis dahin weiterhin unter 100 bleiben.
Update (2021-05-13 10:12): Wir können es nicht sinnvoll oder inhaltlich nachvollziehen. Aber wir dürfen jetzt schon sogar ab Montag, den 2021-05-17 öffnen.
Update (2021-05-15 16:08): Es bleibt dabei. Der Landkreis Nienburg/Weser in Niedersachsen öffnet am Montag, den 2021-05-17!
Update (2021-05-17 9:38) Es ist soweit. In Niedersachsen ist jetzt auch der Landkreis Nienburg (Weser) offen. Allerdings nur für Gäste aus Niedersachsen. Die Regeln könnt ihr nach wie vor oben unter dem angegebenen Link zum Portal des Landkreises finden. Diese gelten auch für uns LV-Gastgeber.
Update (2021-05-18 15:43) Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot für Nichtniedersachsen in Niedersachsen in einer Eilentscheidung gekippt. Es sollte als jetzt auch für Nichtniedersachsen möglich sein, in Niedersachsen zu urlauben. Natürlich unter Vorbehalt der neuen Verfügung des Landes und der Landkreise.