20/06/2014
Klage gegen die Übernachtungssteuer – City Tax in Berlin eingereicht
Stellvertretend für die Hotellerie in Berlin hat das Hotel Westin Grand Klage gegen die seit 1. Januar 2014 gültige Bettensteuer in Höhe von 5% auf Übernachtungen eingereicht.
Auch wenn ich persönlich wenig Hoffnung habe, dass ein Gericht die Steuer für nicht rechtens erklären wird, lohnt der Versuch auf jeden Fall.
Das ärgerliche, aus meiner persönlichen Erfahrung, an der Übernachtungssteuer (ÜnSt) ist der immense Aufwand der dafür betrieben werden muss. Ich muss bei jedem Gast fragen/prüfen, ob er denn privat oder geschäftlich reist. Ist der Gast selbständig oder freiberuflich tätig, und wird das Zimmer nicht über eine Firma gebucht, bzw. die Rechnung von der Firma bezahlt, muss ich mir von dem Gast das Formular „Eigenbestätigung“ ausfüllen lassen, es an die Rechnung heften und 10 Jahr aufbewahren. Dann gibt es Gäste, deren Aufenthalt ist teils beruflich bedingt, teils privat, usw..
Rein rechtlich gesehen ist der Gast der Steuerpflichtige. Er muss das Formular runterladen, ausfüllen und im Hotel vorlegen. Erfahrungsgemäß machen das höchstens die Hälfte der Gäste. Die andere Hälfte erwartet, dass ich ihnen das Formular bei Bezahlung zur Verfügung stelle. Rein theoretisch könnte ich das ablehnen, da ich nicht dafür zuständig bin. Aber so arrogant kann man halt nur handeln, wenn man eine Behörde ist: „Friss, oder stirb! Mach, und halte die Klappe!“. Da wir aber Dienstleistungsunternehmen in hartem Konkurrenzkampf sind, halten wir natürlich das Formular für den Gast bereit, falls er es vergessen hat.
So werde ich zur Sekretärin meiner Gäste und gleichzeitig zum Geldeintreiber des Landes Berlin. Die Übernachtungssteuer muss ich dann auch noch mit einer separaten Steuernummer an ein anderes Finanzamt gemeldet und überwiesen werden (Marzahn), wie ALLE meine anderen Steuern. UST, EkSt und Gewerbesteuer zahle ich mit ein und der selben Steuernummer an das FA Charlottenburg. Melden muss man bis zum 10. des Folgemonats folgende Angaben: Umsatz der ÜnSt-pflichtig ist, die Summe ÜnSt, Umsatz der nicht ÜnSt-pflichitg ist, Anzahl Übernachtungen auf die ÜnSt berechnet wurde, Anzahl der Übernachtungen auf die keine ÜnSt berechnet wurde. Was um Himmels willen soll dieser Scheiß? Die ÜnSt ist eine Steuer in Höhe von 5% auf den Umsatz. Wieso um alles in der Welt muss ich dann noch die Anzahl der Übernachtungen mit und ohne ÜnSt melden? Bei großen Häusern mit konzernweiter Software mag das kein Problem sein. Ich jedoch muss die Anzahl der Übernachtungen mit/ohne ÜnSt von Hand zählen, da mein Standard-Buchhaltungsprogramm das nicht ausspuckt. Da kriege ich, gelinde gesagt, das Kotzen!
Dann muss die ÜnSt bis zum 10. des Folgemonats bezahlt und gemeldet sein. Eine Dauerfristverlängerung wie ich sie bei der Umsatzsteuer habe, gibt es nicht. So kommt es aktuell, dass ich z. B. am 25.6. bis 20.7. in Urlaub fahre. Ich bin eine kleine Pension mit ganzen zwei Mitarbeitern. Die Mitarbeiter machen während meiner Abwesenheit Reservierungen und das Tagesgeschäft. Steuer, Buchhaltung, etc., findet in dieser Zeit nicht statt. Für die USt kein Problem, da gibt es die Dauerfristverlängerung. Bei der ÜnSt ist das sehr wohl ein Problem. Ist die nicht bis 10.7. bezahlt, gerate in Verzug und muss Säumniszuschläge und Strafzahlungen leisten. Aber egal... Die können mich mal Götz von Berlichingen.
Ich bin ja auch selber Schuld. Was mache ich mich auch selbständig, in Deutschland, mit so einen kleinen Betrieb, und will dann auch noch in Urlaub fahren. Hätte ich was vernünftiges gelernt, wäre ich Beamter geworden.
Auf eines kann man sich verlassen. Wenn Politiker und Bürokraten was machen, machen sie es ganz bestimmt kompliziert. Besonders wohl in Berlin.
Der Verweis auf andere Städte und deren Bettensteuer, Citytax, oder wie immer man den Mist nennt, hinkt ein wenig. In Rom z. B. ist es 1 Euro pro Person und Nacht in Hotels bis drei Sterne und 2 Euro pro Person und Nacht in Hotels ab 4 Sterne. In Hamburg ist es fast wie in Rom ( 1 und 2 Euro), nur dass in Hamburg, genau wie in Berlin, nur die privat Reisenden abkassiert werden, ähnlich in Bremen. Dies ist m. E. viel transparenter und leichter abzurechnen als 5%, die aber nur auf den Übernachtungsanteil, nicht auf das Frühstück, obwohl das Frühstück eigentlich im Preis inkl. ist.