08/10/2026
🏠Ferienwohnungen in einer vermögensverwaltenden
GmbH?
Was bisher steuerlich problematisch war, könnte jetzt möglich sein!
Steuerberater Martin Richter hat dazu einen interessanten Selbstversuch gemacht. Er stellte bei seinem Finanzamt einen Antrag auf verbindliche Auskunft und schilderte den Fall, dass er innerhalb seiner vermögensverwaltenden GmbH vollständig möblierte Ferienwohnungen vermieten möchte.
Also nicht nur eine Einbauküche, sondern auch Betten, Möbel, Geschirr, Besteck und alles, was Gäste für ihren Aufenthalt benötigen.
Die überraschende Antwort seines Finanzamtes:
Die vollstandige Möblierung und Ferienwohnungsvermietung sollen in diesem konkreten Fall in einer V+V Gmbh unschädlich sein.
Bisher galt gerade die Vermietung von Ferienwohnungen innerhalb einer vermögensverwaltenden GmbH als steuerlich heikel. Doch durch verschiedene Gerichtsentscheidungen scheint sich hier einiges zu bewegen.
💡Was bedeutet das für Vermieter?
Für Eigentümer von Ferienwohnungen könnten sich dadurch neue Möglichkeiten bei der steuerlichen Gestaltung ergeben.
Wer diesen Weg gehen möchte, sollte die Gestaltung vorab mit seinem Steuerberater prüfen und gegebenenfalls eine eigene verbindliche Auskunft beim Finanzamt beantragen.
📄Wie beurteilt euer Finanzamt die möblierte
Kurzzeitvermietung?