09/05/2021
Moin, die neue Niedersächsische Coronaverordnung ist ab sofort auf der Seite:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
einzusehen.
Das Wichtigste (aus touristischer Sicht) in Kürze:
5. Außengastronomie
Die Außenbereiche von Gastronomiebetrieben (mit und ohne Speiseangebot) dürfen mit einem Hygienekonzept, das insbesondere hinreichende Abstände zwischen den einzelnen Tischen vorsieht, bis 23:00 Uhr geöffnet haben. Der Zugang ist nur mit einem negativen Testergebnis möglich, wenn nicht bereits eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachgewiesen werden kann. Die Gäste müssen sich an Tischen aufhalten.
6. Beherbergung
Auch Beherbergungsbetriebe dürfen in Niedersachsen für Menschen die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in Niedersachsen haben wieder öffnen. Noch nicht vollständig geimpfte oder genesene Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen. Hotels und Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 % belegt werden, für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die Ab- und Anreise zu entzerren. Zulässig sind mit Testungen bei Anreise und zweimal wöchentlich zukünftig auch wieder mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten in Gruppengrößen bis 50.
Quelle: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/anderungen-in-der-niedersachsischen-corona-verordnung-zur-umsetzung-der-ersten-vorsichtigen-lockerungsschritte-200236.html
Die Verordnung gilt (nach jetzigem Stand) vom 10.05.21 bis 30.05.21.
Wir wünschen Euch noch ein schönes Restwochenende.