15/12/2021
FÜR DEINEN AUFENTHALT IN ELMSHORN
Ist dein Aufenthalt bei uns aus BERUFLICHEN, MEDIZINISCH ODER ZWINGEND SOZIAL-ETHISCHEN GRÜNDEN?
Prima, dann benötigen wir einen der folgenden Nachweise:
Negativtest (Antigen-Schnelltest max. 24 Std alt, PCR-Test max. 48 Std. alt) - dieser muss, bei längeren Aufenthalten täglich erneuert werden!
Vollständiger Impfschutz (seit MINDESTENS 14 Tagen)
Nachweis über Genesung (seit MINDESTENS 28 Tagen und nicht älter als 6 Monate)
Bitte denke, zum Abgleich der Personalien, an deinen Personalausweis oder deinen Reisepass 🙂
(Mit der engen Ausnahme des Sozial-ethischen sind beispielsweise unabweisbare Übernachtungen anlässlich der Teilnahme an Bestattungen/Trauerfeiern oder bei einer Sterbebegleitung gemeint. Bei der Ausnahme der medizinischen Gründe ist beispielsweise die Begleitung von Kindern bei einem Krankhausaufenthalt miterfasst. // Quelle: Das Portal für den echten Norden - schleswig-holstein.de )
Du reist aus PRIVATEN GRÜNDEN?
Kein Problem! 🙂
In diesem Fall benötigen wir zu deinem Impfnachweis oder deinem Genesenennachweis nur noch einen offiziellen Test.
Der Antigen-Schnelltest darf bei Anreise maximal 24 Stunden und der PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein.
Bitte beachte, das wir bei einem längeren Aufenthalt täglich einen neuen Test von Dir benötigen.
Gerne informieren wir Dich vor Ort über die Testzentren der Stadt!
Du reist mit deinem Kind/deinen Kindern an?
Wir freuen uns auf Euch!
Kinder bis zur Einschulung benötigen keinen Impf- oder Genesenennachweis und auch keinen negativen Testnachweis.
Auch Minderjährige benötigen keinen Impf- oder Genesenennachweis, wenn sie entweder einen tagesaktuellen negativen Testnachweis vorlegen (bei Antigen-Schnelltests gilt 24 Std, bei PCR-Tests gilt abweichend 48 Std.) oder anhand einer Bescheinigung der Schule (ein Schülerausweis reicht hier nicht aus) nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.