19/04/2021
Covid-19-Pandemie
Hinweise zum Aufenthalt im Campingpark Bever-Talsperre
Update 19. April 2021
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat die derzeit gültige Corona-Schutzverordnung mitsamt den Maßnahmen verlängert. Demnach bleiben unter anderem Übernachtungsangebote bis vorerst zum 26. April 2021 einschließlich untersagt.
Aus diesem Grund öffnet der Campingpark Bever-Talsperre mit seinen Campingplätzen "Großberghausen" und "Käfernberg" für Besucher und Gäste voraussichtlich erst ab 27. April 2021.
Reisende, die eines unserer Übernachtungsangebote mit Aufenthalt zwischen dem 19. und 26. April 2021 gebucht haben, werden von uns per Email kontaktiert und die Reisen kostenfrei storniert.
Reservierungen für unsere Zeltwiesen, Blockhütten und Stellplätze für Wohnwagen / Wohnmobile nehmen wir heute schon mit Anreisen ab 27. April 2021 über unser Buchungsportal oder via unserer Webseite www.campingparkbevertalsperre.de online entgegen.
Sollte die dann gültige Rechtsverordnung einen Aufenthalt erneut verbieten, werden wir die für den Zeitraum betroffenen Reservierungen selbstverständlich kostenfrei stornieren und den Anmelder kontaktieren.
Überdies gilt in der Schloß-Stadt Hückeswagen die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises, mit einer Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 15.04.2021:
Auszug
1.) Der gemeinsame Aufenthalt in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet
a.) mit den Angehörigen des eigenen Hausstands...
b.) mit einer Person eines anderen Hausstands, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann...
2.) Im gesamten Oberbergischen Kreis ist von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen privaten Grundstück untersagt,,...
Die Rechtsverordnung aus der Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises gilt zusätzlich auch für unsere Dauercamper. Voraussetzung für die Nutzung ist weiterhin, dass die unter Punkt 1 und 2 genannten Personenkreise im Rahmen eines gültigen Mietvertrages bisher in der Firmenzentrale der Interessengemeinschaft Zeltplätze Bever-Talsperre e. V. (IGZ) gemeldet sind. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich auf die gültige Coronaschutzverordnung des Landes und des Oberbergischen Kreises hin; insbesondere auf die Kontaktbeschränkungen und den §15 Abs 1 CoronaSchVO "Beherbergung / Tourismus".
Die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises gilt zunächst bis zum 02. Mai 2021.
Auf unseren Campingplätzen besteht in den Sanitäranlagen und in anderen öffentlich-geschlossenen Räumen Maskenpflicht.
Zu den Einschränkungen des Gastronomiebetriebes der Gaststätte Beverklause am Campingplatz Großberghausen und unserer Snackbar auf der Halbinsel Käfernberg verweisen wir direkt an den Betreiber unter Telefon 02192 / 7227.
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen haben wir uns überdies entschlossen, unsere Firmenzentrale im Mühlenweg 6 in Hückeswagen fortan für den Besucherverkehr zu schließen. Selbstverständlich sind wir auch weiterhin per Telefon, Mail und Post erreichbar. Einzureichende Unterlagen können zudem in unserem Hausbriefkasten eingeworfen werden. Mit dieser Maßnahme tragen wir ein kleines Stück dazu bei, die Pandemie einzuschränken.
Sobald uns aktuelle Neuigkeiten erreichen, werden wir Euch auf dieser Homepage informieren. Weiterführende Hinweise und Aktualitäten findet ihr zudem auf der Seite der Landesregierung und auf der Seite des Oberbergischen Kreises.
Bleibt gesund und bis bald.