09/04/2020
Liebe Dauercamper,
unsere Geschäftsführung informiert Sie über folgendes:
"Liebe Dauercamper der Freizeit-Oasen,
nach der heutigen Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) freuen wir uns, Sie unter Einhaltung der CoronaSchVO und der Hygienevorschriften des RKI als Dauercamper wieder auf unseren Plätzen begrüßen zu dürfen.
Nach den Aufführungen des MAGS NRW:
„Dauercamping entspricht der Nutzung einer Zweitwohnung und ist auch infektiologisch nicht risikoreicher. Es ist daher zulässig. […]“
Wir wünschen Ihnen frohe Ostern und bleiben Sie gesund!
Die Geschäftsleitung, 09.04.2020"
*weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Stellungnahme der Stabsstelle Corona