17/01/2022
Beherbergung unter Corona:
Momentan besteht die 2G Regel, somit muss man geimpft (Zweitimpung nicht älter als 3 Monate) oder genesen sein, sonst ist der Bezug nicht möglich. Es muss ein gültiger QR-Code mit Personalausweis/Reisepass bei Anreise vorgelegt werden.
Ausnahme bei Geschäftsreisen. Hier ist es 3G mit Testnachweis, der alle 3 Tage wieder nachweislich aufgefrischt werden muss.