16/03/2026
Teil 4 unserer Faktenserie zur ARD-Berichterstattung über die DESG
Seit Beginn dieser Serie habe ich Schritt für Schritt gezeigt, wie einzelne Behauptungen der ARD-Berichterstattung einer einfachen Faktenprüfung nicht standhalten.
In Teil 1 ging es um die angeblich auf Athleten abgewälzten Kosten.
In Teil 2 um die vermeintliche Teamkleidung-Affäre.
In Teil 3 um die Behauptung, Athleten müssten „jahrelang“ auf ihre Preisgelder warten.
In allen drei Fällen zeigte sich dasselbe Muster: große Schlagzeilen – aber keine belastbaren Fakten.
Heute geht es um den nächsten Vorwurf: Die Behauptung, ich hätte Haushaltspläne des Verbandes zurückgehalten.
Wer das behauptet, zeigt vor allem eines: dass er entweder die Satzung des Verbandes nicht kennt – oder bewusst ignoriert.
An dieser Stelle gebe ich deshalb den Staffelstab weiter an eine Frau, die die finanziellen und rechtlichen Strukturen unseres Verbandes so gut kennt, wie niemand anderer.
Unsere amtierende Schatzmeisterin Dr. jur. Clarissa Forster.
Ich sage das mit voller Überzeugung: Ohne die außergewöhnliche Fachkompetenz dieser Volljuristin und ausgewiesenen Expertin im Steuerrecht gemeinnütziger Verbände würde es die DESG in ihrer heutigen Struktur vermutlich schon lange nicht mehr geben.
Was nun folgt, ist ihre faktenbasierte Einordnung der Behauptung, Haushaltspläne seien angeblich von mir, dem Präsidenten, zurückgehalten worden.
ZAHNLOSER TIGER BRÜLLT – FAKTEN BEISSEN ZURÜCK: Die Behauptung, Große habe Haushaltspläne zurückgehalten, ist nachweislich falsch
Es gibt Sätze, die klingen wie das Gebrüll eines Löwen und sind doch nur ein müdes Gähnen. Der Vorwurf, Präsident Matthias Große habe Haushaltspläne zurückgehalten, verspricht eine große Enthüllung – doch er zerfällt, sobald man ihn mit Protokollen, Satzung und nüchterner Chronologie konfrontiert. Kurz: lautes Gebrüll, null Biss.
Was gilt – und nicht, was herbeigewünscht wird
Beginnen wir mit dem, was wirklich gilt, nicht mit dem, was gerne behauptet wird: Die Satzung des Verbandes verlangt keine schriftliche Vorlage des Haushaltsplans. Die Mitgliederversammlung tagt laut Satzung im zweijährigen Rhythmus; in diesem Turnus genügt die Vorstellung des Plans – ausdrücklich auch mündlich. Genau so, und keineswegs anders, wurde verfahren. Wer hier also Schriftstücke herbeifantasiert, die nie erforderlich waren, verwechselt Wunschdenken mit Wirklichkeit. Die Praxis ist klar, satzungskonform und dokumentiert.
Zuständigkeiten: keine Schattenspiele, sondern Regelwerk
Ebenso eindeutig ist die Zuständigkeitsfrage, die in der Debatte auffallend lässig ignoriert wird: Der Präsident „hält“ keine Haushaltspläne „zurück“, weil er sie weder erarbeitet noch vorstellt, lieber Herr Seppelt und lieber Herr Mebus! Diese Aufgabe liegt beim Schatzmeister. Das ist Grundkurs Vereinsrecht! Diese Aufgabe wird im Verband seit Jahren nach demselben, erprobten Muster erfüllt: Der Schatzmeister erläutert die finanzielle Lage und den Haushaltsplan, danach erhalten die Mitglieder Gelegenheit zu Nachfragen, Anmerkungen und, wo nötig, zu Anpassungsvorschlägen. Am Ende steht die Kenntnisnahme oder die Akzeptanz des Gremiums. Transparenz ist hier keine PR-Vokabel, sondern Prozedere. Letztlich ist es Transparenz mit Ansage, kein Hinterzimmer! Wer daraus ein „Zurückhalten“ drechselt, verwechselt gelebte Zuständigkeitsverteilung mit Schattenspiel.
Die Chronologie: Routine statt Rätsel
Die Chronologie spricht eine noch deutlichere Sprache: Am 19. September 2020 wurde Herr Matthias Große in einer ordentlichen Mitgliederversammlung zum Präsidenten gewählt. Die erste reguläre Mitgliederversammlung unter seiner Präsidentschaft folgte am 01. April 2023. Ausweislich des Protokolls wurde unter TOP 7 – „Bericht des Schatzmeisters zur finanziellen Situation des DESG e.V.“ – der Haushaltsplan vom damaligen kooptierten Schatzmeister, Herrn Frank Rohrlack, mündlich vorgestellt. Kein Mysterium, kein Verschlussakt, sondern Versammlungsroutine – ordnungsgemäß und protokolliert.
Und die vielzitierte Versammlung am 18. Mai 2025? Ebenfalls eine Entkräftung des Vorwurfs, keine Bestätigung. Unter TOP 7 stellte ich als kooptierte Schatzmeisterin den Haushaltsplan 2025 vor; alle anwesenden Mitglieder nahmen ihn zur Kenntnis und erklärten sich damit einverstanden. Einwände? Keine. Heimlichkeit? Im Gegenteil: Zur Stärkung der Nachvollziehbarkeit wurde das Fotografieren ausdrücklich erlaubt, und davon wurde auch Gebrauch gemacht. Mehr Transparenz auf offener Bühne ist in einer Versammlung kaum herzustellen – außer man verteilt noch Kopien am Ausgang und liest die Zahlen im Chor vor.
Zum „Übermitteln“-Mythos 2023: Wenn die Aktentasche den Besitzer wechselt
Festzuhalten ist zunächst: Die Äußerung, der Haushaltsplan 2023 werde an die Mitglieder übermittelt, stammt nicht vom Präsidenten, sondern von der damaligen Versammlungsleiterin – in Personalunion Leiterin der Geschäftsstelle. In der Folgezeit ist diese Übermittlung nicht erfolgt. Hintergrund: Die Versammlungsleiterin schied nach der Mitgliederversammlung aus ihrer Funktion aus. Mit ihr verabschiedete sich offenbar auch die Ankündigung in den Ruhestand der guten Absichten. Ergebnis: Die Übermittlung geriet in Vergessenheit – ein klassischer Fall von organisatorischem Leerlauf, wenn Übergaben klemmen und To do Listen die Flucht ergreifen. Aber, das hat nichts mit einem „Vorenthalten“ zu tun.
Es kommt noch besser: Wann tauchte das Thema wieder auf? Erst in der Mitgliederversammlung am 18. Mai 2025 wurde es von Mitgliedsvereinen aufgegriffen. Skandal? Eher eine Lücke im Abgangsmanagement – unangenehm, erklärbar, und vor allem: nicht dem Präsidenten anzulasten. Wer hier also „Zurückhalten“ ruft, verwechselt eine nicht vollzogene Servicehandlung mit einer absichtsvollen Verweigerung – und das ist ungefähr so treffsicher, wie den Regenschirm für die Wolken verantwortlich zu machen.
Extraschleifen der Offenheit: mehr als Pflichtprogramm
Wer meint, damit ende die Geschichte, übersieht die Extraschleifen an Offenheit, die über das Pflichtprogramm hinausgingen. In den Mitgliederversammlungen am 18. Mai und 23. August 2025 präsentierte ich eine vollständige Übersicht der wirtschaftlichen Lage anhand des Betriebsergebnisses 2019 bis 2022. In der Mitgliederversammlung am 23. August 2025 erhielten die Mitglieder zusätzlich einen kompakten One Pager, der bereits die Zahlen für 2023 enthielt. Das ist nicht „unter Verschluss“, das ist Vertiefung. Wer angesichts dieser Dokumentation weiter vom Geheimnisvollen raunt, verwechselt Echo mit Beweis.
Form folgt Satzung – nicht Papierstapel
Damit zur eigentlichen Pointe dieser Debatte: Die Form der Präsentation – schriftlich oder mündlich – ist kein Qualitätsmerkmal, sondern eine Frage der Satzungsauslegung. Unsere Satzung erlaubt die mündliche Vorstellung und knüpft die Legitimation des Haushaltsplans nicht an Papierstapel, sondern an den korrekten Prozess: Vorstellung durch den Schatzmeister, Fragerunde, gegebenenfalls Anpassungen und schließlich die Akzeptanz durch die Mitglieder. Genau dieser Prozess hat in allen relevanten Versammlungen stattgefunden – überprüfbar, dokumentiert, protokolliert.
Fazit: Fakten statt Fiktion
Seit dem Amtsantritt von Herrn Matthias Große lagen die Haushaltspläne in jedem Jahr vor und wurden in jeder Mitgliederversammlung vorgestellt – satzungskonform, auch mündlich. Am 01. April 2023 geschah dies durch den damaligen kooptierten Schatzmeister, Herrn Frank Rohrlack, unter TOP 7. Am 18. Mai 2025 durch mich; der Haushaltsplan 2025 wurde ohne Einwände akzeptiert. Die Mitglieder hatten zudem Einsicht in die zugrunde liegenden Daten – inklusive der Möglichkeit, die Präsentation zu fotografieren, sowie eines One Pagers mit den 2023er Zahlen am 23. August 2025.
Die Ankündigung einer Übermittlung des Haushaltsplans 2023 stammt nicht vom Präsidenten, sondern von der damaligen Versammlungsleiterin; sie wurde nach deren Ausscheiden aus der Funktion nicht umgesetzt und erst am 18. Mai 2025 durch Mitgliedsvereine wieder thematisiert. Ärgerlich? Ja. Beleg für „Zurückhalten“? Nein.
Bleibt der Vorwurf. Er steht im Widerspruch zu Protokollen, Verfahren und Faktenlage. Er vertauscht Zuständigkeiten, ignoriert Tatsachen und biegt die Satzungslage in die gewünschte Form. Ein Narrativ, das umso lauter brüllt, je weniger es zu beißen hat. Wer eine Korrektur für überfällig hält, liegt richtig – und wer weiterhin vom „Zurückhalten“ schwadroniert, sollte erklären, wie sich Protokolle, Akzeptanzen ohne Einwände, freigegebene Fotos und die klar dokumentierte Übermittlungs-Panne 2023 in dieses Märchen fügen sollen.
Fakten statt Fiktion: Der zahnlose Tiger der Unterstellung mag Eindruck schinden wollen. Am Ende bleibt er, was er ist – ein Papiertiger, der am ersten Protokoll zerschellt.
Und zu guter Letzt ... das Beste kommt bekanntlich zum Schluss - hier treffender das Wesentlichste
Ich bin Volljuristin und Fachfrau im Steuerrecht gemeinnütziger Verbände. Meine Botschaft ist unmissverständlich: Sachkunde ist Pflicht, nicht Kür, und Journalismus, der Fakten beugt statt sie zu prüfen, ist mir zuwider. Worum darf es in dieser gesamten Debatte überhaupt gehen? Um den deutschen Spitzensport - um Athletinnen und Athleten, die täglich hart trainieren, die Fairness leben, um Deutschland international stark zu vertreten. Was hat das mit angeblich "zurückgehaltenen" Haushaltsplänen zu tun? Wird dadurch ein Eisschnellläufer oder ein Shorttracker "der linksherum läuft" schneller oder langsamer? Kommt dieser damit zu Olympia oder nicht? Wer mit solchen Behauptungen Geld verdient und das auch noch als „Beruf“ bezeichnet, bekommt vom Präsidenten und auch von mir nur DIE Antwort: Wir sprechen uns nur noch im Gerichtssaal!
Mit den unwahren Tatsachenbehauptungen zum Thema „unklare Finanzlage“ beschäftigen wir uns in Teil 5, der am morgigen Dienstag online gehen wird.