Müggelturm

Müggelturm Der Müggelturm ist wieder ein Köpenicker! Sein heutiges Aussehen erhielt das Müggelturm-Areal in den 1960er Jahren.

Der im 19ten Jahrhundert errichtete ehemals hölzerne Aussichtsturm war einem Brand zum Opfer gefallen. Schnell entwickelte sich das moderne Ausflugsrestaurant mit seiner einmaligen Aussicht zu einem der beliebtesten Ausflugsziele Ostberlins. Die für die damalige Zeit wegweisende Architektur sorgte für die Aufnahme des Turmes in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Berlin in den 90er Jahren. Heute

ist leider viel Phantasie nötig, um sich den ehemaligen Glanz der Anlage vorzustellen. Ziel der bevorstehenden Sanierungs- und Umbau-Arbeiten ist es, einen möglichst großen Teil der denkmalgeschützten Anlage zu erhalten – in erster Linie den Turm selbst. Die Kombination von Respekt vor der bestehenden Architektur, zeitgemäßen Gestaltungs-Ideen und moderner Bautechnik erwecken das gesamte Ensemble zu neuem Leben.

Erfolg gegen Fake-News DESG e.V. erwirkt erste Verbote gegen unzulässige Berichterstattung  Wichtige Teilerfolge auf dem...
21/04/2026

Erfolg gegen Fake-News

DESG e.V. erwirkt erste Verbote gegen unzulässige Berichterstattung

Wichtige Teilerfolge auf dem Weg zur vollständigen Wahrheit

Der Deutsche Eisschnelllauf- und Shorttrackgemeinschaft e.V. hat mit seinem juristischen Vorgehen gegen mehrere Medienvertreter erste Erfolge erzielt.

So hat das Landgericht Hamburg gegen die Zeitung "taz" eine einstweilige Verfügung erlassen. Bestimmte Äußerungen eines ehemaligen Rechnungsprüfers des DESG e.V. in einem taz-Artikel vom 12.02.2026 ("Untragbare Zustände für Spitzensportler"), die sich auf "angebliches Finanzgebaren" des Präsidenten beziehen, dürfen nicht mehr verbreitet werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde vom Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00.- EURO oder Ordnungshaft angedroht.

Auch gegen den WDR, MDR, die Journalisten Hajo Seppelt und Jörg Mebus hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erlassen.

Die Unterstellung und Falschbehauptung, dass Sportlerinnen und Sportler des DESG e.V. „jahrelang auf die Auszahlung von Prämien warten müssen“ (ARD-Berichterstattung vom 09.02.2026), wurde vom Gericht als unwahre Tatsachenbehauptung untersagt. Auch hier droht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00.- EURO oder Ordnungshaft.

Gleichzeitig wird damit auch die Äußerung des ARD-Sportkoordinators Axel Balkausky („Alle von der DESG angegriffenen Aussagen in unserer Berichterstattung sind wahr und belegbar“) im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur (siehe dazu u.a. 07.03.2026: https://www.sueddeutsche.de/sport/nach-hausverbot-eisschnelllauf-wirbel-ard-haelt-abmahnung-fuer-unzulaessig-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260307-930-781492) juristisch widerlegt.

Denn eben nicht alle von dem DESG e.V. angegriffenen Aussagen in der ARD-Berichterstattung sind wahr und belegbar, ergo ist seine Behauptung eine "Fake-News“!

Weitere Punkte wurden nur deshalb nicht untersagt, weil es sich hierbei nach der Auffassung des Gerichts nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um Meinungsäußerungen handelte. Gegen diese unzutreffende Rechtsauffassung wird der DESG e.V. Beschwerde einlegen, so dass das OLG Hamburg in 2. Instanz über das weitere Verbot entscheiden wird.

Für Präsident Matthias Große sind die gerichtlich getroffenen Entscheidungen wichtige Teilerfolge auf dem Weg zur vollständigen Wahrheit.

Der Kampf geht weiter, so Große:

"Ich bin froh, dass das Landgericht die Lügen klar als Lügen erkannt hat. Wir gehen natürlich weiter und werden ALLE Lügen entlarven.
Fake-News sind Fake-News. Mit Journalismus, der wie im Fall der Berichterstattung der Herren Seppelt und Mebus, auch noch mit Beiträgen der Bürgerinnen und Bürger finanziert wird, hat das nichts zu tun. 'Meinungen' der Herren Seppelt & Mebus sind noch lange keine belastbaren Wahrheiten! Im Gegenteil. Wir werden in alle notwendigen Instanzen gehen, um unsere eindeutigen Beweise gegen diese falschen 'Meinungen‘ richtig werten zu lassen! Es ist schlimm genug, dass die 'Prime-Time' bei den Olympischen Spielen zur Verbreitung der 'Meinung' von Seppelt & Mebus benutzt wurde. Keine Fakten? Keine Tatsachen? Nur alles so ausgedrückt, wie es sein muss, um uns zu diskreditieren!!! Nicht mit uns! Wer glaubt, dass er die Öffentlichkeit täuschen kann und den DESG e.V. ungestraft in den Schmutz zieht, der wird verklagt. Wir kämpfen gemeinsam gegen diese Form der Rufschädigungen, die nur ein Ziel zu haben scheinen: Unseren Verband zu zerstören."

Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den WDR, RBB und die Journalisten Seppelt und Mebus derzeit am Landgericht Hamburg anhängig ist. Wir gehen davon aus, dass hier in den nächsten Tagen eine gerichtliche Entscheidung erlassen wird.

Herzlichen Glückwunsch an Chantalle Schubert zur Wahl als erste Oberstdorfer Bürgermeisterin!Mit dieser Wahl beginnt für...
23/03/2026

Herzlichen Glückwunsch an Chantalle Schubert zur Wahl als erste Oberstdorfer Bürgermeisterin!

Mit dieser Wahl beginnt für Oberstdorf eine neue Zeit. Eine Zeit des Aufbruchs, des Miteinanders und der großen Chance, unseren Ort für die Menschen und für die Wirtschaft spürbar zum Besseren zu entwickeln.

Ich verbinde mit diesem Wahlergebnis die klare Hoffnung auf neue Impulse, auf gute Entscheidungen und auf eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Oberstdorf hat jetzt die Möglichkeit, wichtige Themen mutig, konstruktiv und mit frischem Blick anzugehen — zum Wohl aller, die hier leben, arbeiten und Verantwortung tragen.

Es verdient großen Respekt, sich dieser wichtigen Aufgabe zu stellen und Verantwortung für die Zukunft unseres Ortes zu übernehmen.

Ich freue mich auf diese neue Zeit und sage ganz deutlich:
Ich werde daran gern und tatkräftig mit meinem Team mitarbeiten.
Mit voller Unterstützung, mit Offenheit und mit dem klaren Ziel, gemeinsam gute Lösungen für die Menschen in Oberstdorf und für unsere Wirtschaft zu erreichen.

Für die kommende Aufgabe wünsche ich Chantalle Schubert viel Erfolg, eine glückliche Hand und die nötige Kraft.
Auf eine erfolgreiche, ehrliche und zielführende Zusammenarbeit für ein starkes Oberstdorf.

HAUSRECHT STATT HYSTERIE: Der Vorwurf eines „Ausschlusses“ durch den DESG e.V. hält der Faktenprüfung nicht standEs gibt...
19/03/2026

HAUSRECHT STATT HYSTERIE: Der Vorwurf eines „Ausschlusses“ durch den DESG e.V. hält der Faktenprüfung nicht stand

Es gibt Behauptungen, die mit großem Gestus vorgetragen werden, aber schon beim ersten Blick auf die Tatsachen in sich zusammenfallen. Die Erzählung, Hajo Seppelt und Jörg Mebus seien von dem DESG e.V. und seiner Pressekonferenz am 26.02.2026 „ausgeschlossen“ worden, gehört genau in diese Kategorie: viel Empörung, wenig Substanz.

Denn die Wahrheit ist weit schlichter – und gerade deshalb für manche offenbar so unerquicklich.

Zunächst zu dem, was feststeht: Für die betreffende Veranstaltung hatten der DESG e.V. Einladungsschreiben verschickt, mit der Bitte an die Journalisten, sich zu akkreditieren.

Zur Veranstaltung hatten sich dann 19 Journalistinnen und Journalisten angemeldet und ordnungsgemäß eine Akkreditierung erhalten. Vorab akkreditiert waren unter anderem Spiegel, SID, Bild/Axel Springer, rbb (ARD), dpa, FAZ, ZDF, RTL/ntv, topsportmedien, Süddeutsche Zeitung und ND. Seppelt und Mebus gehörten nicht dazu. Wer aber nicht eingeladen und nicht akkreditiert ist, kann schwerlich „ausgeschlossen“ worden sein.

Schon dieser erste Baustein der öffentlichen Dramatisierung bricht damit in sich zusammen.

Hinzu kommt: Die ARD war sehr wohl vertreten – nämlich durch Kollegen des rbb. Auch das entzieht der Erzählung, hier sei ein Medium insgesamt ferngehalten worden, die Grundlage.

Nicht die Pressefreiheit war das Problem, sondern offenkundig die fehlende Akkreditierung einzelner Personen.

Doch selbst damit ist der entscheidende Punkt noch nicht erreicht. Denn die juristische Kernfrage lautet gar nicht, wer sich empört, sondern: Wer durfte überhaupt ein Hausverbot aussprechen?

Und hier wird es für all jene unerquicklich, die aus einem zivilrechtlichen Vorgang mit aller Macht einen verbandspolitischen Skandal konstruieren wollen.

Der Präsident des DESG e.V. handelt als Organ eines eingetragenen Vereins nach § 26 BGB. Seine Befugnisse ergeben sich aus der Satzung und betreffen die Vertretung des Vereins sowie die Führung der Verbandsangelegenheiten. Er besitzt jedoch kein originäres Hausrecht an Immobilien, die sich nicht im Eigentum oder in der unmittelbaren Verfügungsmacht des Verbandes befinden. Genau das hält die juristische Einordnung ausdrücklich fest.

Das Hausrecht wiederum ist Ausfluss des Eigentumsrechts nach § 903 BGB. Es steht dem Eigentümer zu, zu bestimmen, wer Zugang zu seinem Grundstück oder seinen Räumlichkeiten erhält – und wem dieser Zugang verwehrt wird.

Ein Hausverbot kann daher ausschließlich durch den Eigentümer selbst oder durch eine von ihm bevollmächtigte Person ausgesprochen werden.

Genau das ist in den vorliegenden Unterlagen dokumentiert. In dem anwaltlichen Schreiben vom 26.02.2026 wird gegenüber EyeOpening.Media GmbH, Herrn Mebus und Herrn Seppelt „im Namen und in Vollmacht unseres Mandanten als Inhaber des Hausrechts“ ein Hausverbot für den Müggelturm und die dort befindlichen Objekte ausgesprochen.

Damit ist die Sache juristisch eigentlich beendet, bevor sie rhetorisch überhaupt richtig begonnen hat.

Denn der Berliner Müggelturm befand und befindet sich nicht im Eigentum des DESG e.V., sondern im Eigentum eines privaten Betreibers. Das Hausrecht lag folglich allein beim Eigentümer. Der DESG e.V. hatte das Grundstück für die Pressekonferenz lediglich angemietet. Auch das wird in der rechtlichen Einordnung und in der Erklärung des Präsidiums ausdrücklich klargestellt: Der Verband konnte schon deshalb kein eigenes Hausverbot aussprechen, weil ihm die Eigentümerstellung fehlte und das Hausrecht des Eigentümers Vorrang hatte.

Wer also weiterhin behauptet, der DESG e. V. oder dessen Präsident habe das Hausverbot ausgesprochen, verwechselt nicht nur Zuständigkeiten, sondern ignoriert die elementarsten Grundlagen des Zivilrechts.

Das ist kein Interpretationsspielraum. Das ist eine schlichte Rechtsfrage – und die ist eindeutig beantwortet.

Ebenso bemerkenswert ist der Umstand, dass festzuhalten ist, dass der Verband sehr wohl andere Journalisten derselben Redaktion eingelassen hat. Das zeigt gerade, dass kein pauschaler Ausschluss eines Mediums vorlag. Vielmehr blieb die Pressearbeit möglich; lediglich gegenüber einzelnen Personen wurde vom Hausrecht des Eigentümers, nicht des Verbandes, Gebrauch gemacht. Auch das entzieht dem behaupteten „Ausschluss der ARD“ die tatsächliche Grundlage.

Damit bleibt von der lautstark vorgetragenen Empörung wenig übrig.

Keine Einladung.
Keine Akkreditierung.
Kein Hausverbot durch den DESG e.V.

Sondern: ein Hausverbot durch den Eigentümer des Berliner Müggelturms – gestützt auf dessen Eigentumsrecht und ausgeübt durch anwaltliches Schreiben in seinem Namen.

Der eigentliche Befund ist daher unerquicklich klar:

Nicht die Fakten sind das Problem, sondern die Hartnäckigkeit, mit der trotz eindeutiger Zuständigkeitslage ein falsches Bild erzeugt wird.

Wer aus einer fehlenden Akkreditierung und einem vom Eigentümer ausgesprochenen Hausverbot einen Ausschluss durch den Verband konstruiert, ersetzt Recht durch Erregung und Tatsachen durch Narrativ.

Fazit:
Die Behauptung, Seppelt und Mebus seien von dem DESG e.V. „ausgeschlossen“ worden, hält weder der tatsächlichen noch der rechtlichen Prüfung stand. Maßgeblich ist allein: Das Hausverbot wurde nicht vom DESG e. V. ausgesprochen, sondern vom Eigentümer des Berliner Müggelturms. Genau dazu war allein dieser berechtigt.

Die Fakten liegen auf dem Tisch. Man muss sie nur zur Kenntnis nehmen.

Teil 5 der Serie: ARD-Berichterstattung über die DSEG contra Fakten Seit Beginn dieser Serie habe ich Schritt für Schrit...
17/03/2026

Teil 5 der Serie: ARD-Berichterstattung über die DSEG contra Fakten

Seit Beginn dieser Serie habe ich Schritt für Schritt gezeigt, wie einzelne Behauptungen der ARD-Berichterstattung einer einfachen Faktenprüfung nicht standhalten.
In Teil 1 ging es um die angeblich auf Athleten abgewälzten Kosten.
In Teil 2 um die vermeintliche Teamkleidung-Affäre.
In Teil 3 um die Behauptung, Athleten müssten „jahrelang“ auf ihre Preisgelder warten.
In Teil 4 um den Vorwurf, Haushaltspläne seien angeblich zurückgehalten worden.
Auch diesmal geht es wieder um ein Thema, das in der Berichterstattung mit großer Geste vorgetragen wurde: die angeblich „unklare Finanzlage“ des Verbandes.
Und auch diesen Teil überlasse ich bewusst derjenigen Person, die die finanziellen und rechtlichen Strukturen unseres Verbandes besser kennt als jeder andere: unserer amtierenden Schatzmeisterin Dr. iur. Clarissa Forster.
Was nun folgt, ist ihre Einordnung der Vorwürfe – und die Antwort auf die Frage, was von diesen Gerüchten übrigbleibt, wenn man sie mit den Fakten konfrontiert.


Kassensturz mit Pointe: Wie ein Verband seine Zahlen findet – und Gerüchte ihre Grenzen – Ordnung statt Orakel!

Von der Gerüchteküche zur Buchhaltung:
Im Chor der Flüstertüten ertönt seit Wochen das Refrainchen von der „unklaren Finanzlage“. Der Verband hingegen kontert trocken: Die Lage war klar, ist klar – und bleibt es, selbst wenn das Publikum lieber Orakel als Ordner liest. Jahresabschlüsse? Vorhanden. Fristen? Eingehalten. Insolvenz? Beratung ja, Verfahren nein. Und jetzt alle gemeinsam: denklogisch.

In der Gerüchteökonomie boomt das Ungefähre: Altgediente Flüstertüten raunen von „unklarer Finanzlage“, während der Verband – fieserweise bewaffnet mit Kalender, § 149 AO und einem Steuerberater – die Pointe versaut: Die Kasse ist klar. War sie. Bleibt sie.

Der Jahresabschluss 2023 wurde im Juni 2025 erstellt und ordnungsgemäß an Finanzamt sowie BKAmt/BMI/BVA übermittelt; die pandemiebedingten Fristen liefen nämlich erst Anfang Juni 2025 aus. Wer in der Mitgliederversammlung am 18. Mai 2025 auf fertige Zahlen hoffte, verlangte de facto Zeitreisen. Am 23. August 2025 lagen die Zahlen dann vor, hübsch verdichtet auf einem One-Pager für die Mitglieder – und damit exakt so unspektakulär, wie Buchhaltung nun einmal ist, wenn sie funktioniert. Die formelle Beschlussfassung? Selbstverständlich erst nach der Prüfung durch Kassen- bzw. Rechnungsprüfer in der nächsten turnusgemäßen Mitgliederversammlung. Das ist keine Verschleierung, sondern das, was Experten „Vereinsalltag“ nennen und Dramatiker „handlungsarme Szene“.

Die Satzung selbst schreibt übrigens keine Präsentationsfrist gegenüber der Mitgliedschaft vor – es dirigiert die Abgabenordnung, konkret § 149 AO, und die schlägt den Takt so trocken wie ein Metronom: Grundsätzlich sieben Monate nach Jahresende, mit Steuerberater bis Ende Februar des zweiten Folgejahres, corona-gestreckt für 2023 bis zum 2. Juni 2025, für 2024 bis zum 30. April 2026. Der Verband hält das ein. Der Jahresabschluss 2024 ist zwischen Präsidium und Steuerberater final abgestimmt, die Steuerdeklaration erfolgt fristgemäß, die unterzeichnete Fassung liegt nach Einreichung vor, so wie es die Finanz- und Gebührenordnung (Art. 5 Abs. 1 und 2) verlangt. Mit anderen Worten: Der Kalender ist hier die Staatsanwaltschaft, nicht SIE, sehr geehrter Herr Seppelt und sehr geehrter Herr Mebus, und er ist nicht voreingenommen. Wer früher winken will, darf das gerne tun – die für den Verband geltenden Vorgaben beinhalten leider keine Applausordnung für investigativen Journalismus!

Das medienwirksam zirkulierende Gruselobjekt „nicht durch Vereinsvermögen gedeckter Fehlbetrag“ von über 288.000 Euro aus 2022 wird bei Licht besehen zum Haushaltswesen mit Rückgabeschein: Rund 200.000 Euro an Bundesfördermitteln für 2020 und 2022 wurden zurückgeführt (siehe Blatt 19 des JA 2022, das den Mitgliedern vorliegt). Aus dieser Sondersituation heraus ließ der Verband 2024 – Achtung, das Gegenteil von Panik – eine insolvenzrechtliche Beratung durchführen. Ergebnis: keine Eröffnungsvoraussetzung, kein Verfahren, keine Zahlungseinstellung, sämtliche Verbindlichkeiten bedient, positive Fortführungsprognose, ordnungsgemäße Buchführung nach GOBD. Oder, weniger höflich: Man hat die Feuerwehr einmal durchs Treppenhaus geschickt, aber es brannte nur die Fantasie.
Die längerfristige Kurve macht derweil das, was Gerüchte traditionell nicht mögen: Sie widerspricht. Das Präsidium um Präsident Matthias Große, seit 19. September 2020 im Amt und zunächst mit den Altlasten einer vollständig abgewählten Vorgängercrew (Entlastung? Keine.) beschäftigt, hat die operative Trendwende unter Pandemiebedingungen ausgerechnet – und geliefert.

Binnen vier Jahren eine Verbesserung um 622 T€. Als amtierende (kooptierte) Schatzmeisterin habe ich diese Entwicklung den Mitgliedern am 18. Mai und am 23. August 2025 detailliert vorgetragen; im August bis einschließlich 2023, weil der Jahresabschluss 2023 da final vorlag. Es ist die Art von Zahlenwerk, die den Puls nicht beschleunigt, aber die Bilanz.

Formell läuft das Verfahren so unaufgeregt, dass es beinahe provokant wirkt: Die Mitgliederversammlung tagt im zweijährigen Turnus; bevor über die Jahresabschlüsse 2023 und 2024 abgestimmt wird, prüfen die Rechnungsprüfer – wie es die Satzung vorsieht. Danach gehen die Unterlagen zur Abstimmung an die Mitgliedschaft. Das ist weder Verzögerungstaktik noch liturgische Verschleppung, sondern das, was man zwischen Finanzamtfristen und internen Kontrollen gemeinhin „sachgerecht“ nennt. Wer darin ein Mysterium wittert, verwechselt die Nebelmaschine mit dem Taschenrechner.

Wesentlich ergänzt werden muss an dieser Stelle:
Der Verband wird seit 2019 fortlaufend und engmaschig durch seine Fördermittelgeber begleitet – bislang durch das BMI/BVA, inzwischen durch das Bundeskanzleramt. Dort liegen sämtliche relevanten Zahlen, Daten und Fakten vor. Beispielhaft seien die quartalsweisen Berichte an das BMI erwähnt: zum 30.06.2025, 30.09.2025, 31.12.2025 und (bald wieder) zum 31.03.2026. Die Fördermittelgeber kennen die tatsächliche Finanzlage des Verbandes – eine Kenntnis, die einige Kritiker wie Herr Seppelt und Herr Mebus offenbar nicht haben oder nicht haben wollen. Entscheidend ist jedoch: Nicht ihre Einschätzung ist maßgeblich, sondern die der Institutionen, die den Verband kontrollieren und finanzieren. Entsprechend konnte die Staatsministerin, Frau Dr. Schenderlein, auch gegenüber dem Sportausschuss in der nicht-öffentlichen Sitzung am 05.03.2026 rechtssicher berichten, dass die Finanzlage transparent und geordnet ist.
Zudem stellte sie zu Recht klar, dass es sich bei dem Verband um einen wichtigen olympischen Verband handelt. Dafür bedankt sich das amtierende Präsidium ausdrücklich bei der Staatsministerin und dem gesamten zuständigen Team, die im Gegensatz zu manchem selbsternannten Experten tatsächlich wissen, was im Verband passiert!

Und abschließend eine klare Botschaft von mir an all jene, die gegen den Präsidenten polemisieren:
Lesen Sie langsam – gerne mehrmals – und denken Sie darüber nach: Ohne das wirtschaftliche Know-how des Präsidenten seit 2020 wäre kein deutscher Verbandsathlet zu Olympia 2022 oder zu Olympia 2026 gefahren. Warum? Weil es den Verband in dieser Form nicht mehr gegeben hätte.

Fazit: Die Behauptung einer „unklaren Finanzlage“ hält einer sachlichen Prüfung nicht stand. Alle Jahresabschlüsse wurden erstellt transparent kommuniziert. Die rechtliche Beratung 2024 war eine vernünftige Vorsichtsmaßnahme nach einem einmaligen Sondereffekt – nicht mehr und nicht weniger. Unter der aktuellen Verbandsführung hat sich die Ertragslage messbar verbessert, die Fortführung war stets gesichert, und alle Verbindlichkeiten wurden vollständig erfüllt. Die Fakten sprechen eine klare Sprache – auch wenn manche lieber Gerüchte verbreiten.

Wer dennoch auf „unklar“ besteht, mag es mit „denklogisch“ versuchen: Was im Juni 2025 fristgerecht einzureichen ist, kann im Mai 2025 beim besten Willen nicht vorliegen – es sei denn, man bucht künftig auch noch in die Zukunft.

Zur Primetime-Paukenschlag‑Berichterstattung nur noch eines: Von der ARD-Gruppe, Herrn Seppelt und Herrn Mebus wurden Aussagen zur Finanzlage verbreitet, die mit den dokumentierten Fakten nicht harmonieren. Pressefreiheit schützt Meinungen, nicht aber journalistische Nachlässigkeit. Auf diese Auseinandersetzung sind wir inhaltlich und belastbar vorbereitet. Oder, um es sportlich zu sagen: Wir haben nicht nur eine Wirbelsäule, sondern Rückgrat! Wir stehen stabil – allen voran unser Zahlenwerk!

Am morgigen Mittwoch folgt Teil 6 dieser Serie. Dann geht es um das angebliche „Klima der Angst“ im Verband. Hier wird besonders deutlich, wie infam sich die Berichterstattung aus unserer Sicht darstellt. Denn anonym kann jeder alles behaupten.

Teil 4 unserer Faktenserie zur ARD-Berichterstattung über die DESG Seit Beginn dieser Serie habe ich Schritt für Schritt...
16/03/2026

Teil 4 unserer Faktenserie zur ARD-Berichterstattung über die DESG

Seit Beginn dieser Serie habe ich Schritt für Schritt gezeigt, wie einzelne Behauptungen der ARD-Berichterstattung einer einfachen Faktenprüfung nicht standhalten.
In Teil 1 ging es um die angeblich auf Athleten abgewälzten Kosten.
In Teil 2 um die vermeintliche Teamkleidung-Affäre.
In Teil 3 um die Behauptung, Athleten müssten „jahrelang“ auf ihre Preisgelder warten.
In allen drei Fällen zeigte sich dasselbe Muster: große Schlagzeilen – aber keine belastbaren Fakten.
Heute geht es um den nächsten Vorwurf: Die Behauptung, ich hätte Haushaltspläne des Verbandes zurückgehalten.
Wer das behauptet, zeigt vor allem eines: dass er entweder die Satzung des Verbandes nicht kennt – oder bewusst ignoriert.
An dieser Stelle gebe ich deshalb den Staffelstab weiter an eine Frau, die die finanziellen und rechtlichen Strukturen unseres Verbandes so gut kennt, wie niemand anderer.
Unsere amtierende Schatzmeisterin Dr. jur. Clarissa Forster.
Ich sage das mit voller Überzeugung: Ohne die außergewöhnliche Fachkompetenz dieser Volljuristin und ausgewiesenen Expertin im Steuerrecht gemeinnütziger Verbände würde es die DESG in ihrer heutigen Struktur vermutlich schon lange nicht mehr geben.
Was nun folgt, ist ihre faktenbasierte Einordnung der Behauptung, Haushaltspläne seien angeblich von mir, dem Präsidenten, zurückgehalten worden.

ZAHNLOSER TIGER BRÜLLT – FAKTEN BEISSEN ZURÜCK: Die Behauptung, Große habe Haushaltspläne zurückgehalten, ist nachweislich falsch

Es gibt Sätze, die klingen wie das Gebrüll eines Löwen und sind doch nur ein müdes Gähnen. Der Vorwurf, Präsident Matthias Große habe Haushaltspläne zurückgehalten, verspricht eine große Enthüllung – doch er zerfällt, sobald man ihn mit Protokollen, Satzung und nüchterner Chronologie konfrontiert. Kurz: lautes Gebrüll, null Biss.

Was gilt – und nicht, was herbeigewünscht wird

Beginnen wir mit dem, was wirklich gilt, nicht mit dem, was gerne behauptet wird: Die Satzung des Verbandes verlangt keine schriftliche Vorlage des Haushaltsplans. Die Mitgliederversammlung tagt laut Satzung im zweijährigen Rhythmus; in diesem Turnus genügt die Vorstellung des Plans – ausdrücklich auch mündlich. Genau so, und keineswegs anders, wurde verfahren. Wer hier also Schriftstücke herbeifantasiert, die nie erforderlich waren, verwechselt Wunschdenken mit Wirklichkeit. Die Praxis ist klar, satzungskonform und dokumentiert.

Zuständigkeiten: keine Schattenspiele, sondern Regelwerk

Ebenso eindeutig ist die Zuständigkeitsfrage, die in der Debatte auffallend lässig ignoriert wird: Der Präsident „hält“ keine Haushaltspläne „zurück“, weil er sie weder erarbeitet noch vorstellt, lieber Herr Seppelt und lieber Herr Mebus! Diese Aufgabe liegt beim Schatzmeister. Das ist Grundkurs Vereinsrecht! Diese Aufgabe wird im Verband seit Jahren nach demselben, erprobten Muster erfüllt: Der Schatzmeister erläutert die finanzielle Lage und den Haushaltsplan, danach erhalten die Mitglieder Gelegenheit zu Nachfragen, Anmerkungen und, wo nötig, zu Anpassungsvorschlägen. Am Ende steht die Kenntnisnahme oder die Akzeptanz des Gremiums. Transparenz ist hier keine PR-Vokabel, sondern Prozedere. Letztlich ist es Transparenz mit Ansage, kein Hinterzimmer! Wer daraus ein „Zurückhalten“ drechselt, verwechselt gelebte Zuständigkeitsverteilung mit Schattenspiel.

Die Chronologie: Routine statt Rätsel

Die Chronologie spricht eine noch deutlichere Sprache: Am 19. September 2020 wurde Herr Matthias Große in einer ordentlichen Mitgliederversammlung zum Präsidenten gewählt. Die erste reguläre Mitgliederversammlung unter seiner Präsidentschaft folgte am 01. April 2023. Ausweislich des Protokolls wurde unter TOP 7 – „Bericht des Schatzmeisters zur finanziellen Situation des DESG e.V.“ – der Haushaltsplan vom damaligen kooptierten Schatzmeister, Herrn Frank Rohrlack, mündlich vorgestellt. Kein Mysterium, kein Verschlussakt, sondern Versammlungsroutine – ordnungsgemäß und protokolliert.

Und die vielzitierte Versammlung am 18. Mai 2025? Ebenfalls eine Entkräftung des Vorwurfs, keine Bestätigung. Unter TOP 7 stellte ich als kooptierte Schatzmeisterin den Haushaltsplan 2025 vor; alle anwesenden Mitglieder nahmen ihn zur Kenntnis und erklärten sich damit einverstanden. Einwände? Keine. Heimlichkeit? Im Gegenteil: Zur Stärkung der Nachvollziehbarkeit wurde das Fotografieren ausdrücklich erlaubt, und davon wurde auch Gebrauch gemacht. Mehr Transparenz auf offener Bühne ist in einer Versammlung kaum herzustellen – außer man verteilt noch Kopien am Ausgang und liest die Zahlen im Chor vor.

Zum „Übermitteln“-Mythos 2023: Wenn die Aktentasche den Besitzer wechselt

Festzuhalten ist zunächst: Die Äußerung, der Haushaltsplan 2023 werde an die Mitglieder übermittelt, stammt nicht vom Präsidenten, sondern von der damaligen Versammlungsleiterin – in Personalunion Leiterin der Geschäftsstelle. In der Folgezeit ist diese Übermittlung nicht erfolgt. Hintergrund: Die Versammlungsleiterin schied nach der Mitgliederversammlung aus ihrer Funktion aus. Mit ihr verabschiedete sich offenbar auch die Ankündigung in den Ruhestand der guten Absichten. Ergebnis: Die Übermittlung geriet in Vergessenheit – ein klassischer Fall von organisatorischem Leerlauf, wenn Übergaben klemmen und To do Listen die Flucht ergreifen. Aber, das hat nichts mit einem „Vorenthalten“ zu tun.

Es kommt noch besser: Wann tauchte das Thema wieder auf? Erst in der Mitgliederversammlung am 18. Mai 2025 wurde es von Mitgliedsvereinen aufgegriffen. Skandal? Eher eine Lücke im Abgangsmanagement – unangenehm, erklärbar, und vor allem: nicht dem Präsidenten anzulasten. Wer hier also „Zurückhalten“ ruft, verwechselt eine nicht vollzogene Servicehandlung mit einer absichtsvollen Verweigerung – und das ist ungefähr so treffsicher, wie den Regenschirm für die Wolken verantwortlich zu machen.

Extraschleifen der Offenheit: mehr als Pflichtprogramm

Wer meint, damit ende die Geschichte, übersieht die Extraschleifen an Offenheit, die über das Pflichtprogramm hinausgingen. In den Mitgliederversammlungen am 18. Mai und 23. August 2025 präsentierte ich eine vollständige Übersicht der wirtschaftlichen Lage anhand des Betriebsergebnisses 2019 bis 2022. In der Mitgliederversammlung am 23. August 2025 erhielten die Mitglieder zusätzlich einen kompakten One Pager, der bereits die Zahlen für 2023 enthielt. Das ist nicht „unter Verschluss“, das ist Vertiefung. Wer angesichts dieser Dokumentation weiter vom Geheimnisvollen raunt, verwechselt Echo mit Beweis.

Form folgt Satzung – nicht Papierstapel

Damit zur eigentlichen Pointe dieser Debatte: Die Form der Präsentation – schriftlich oder mündlich – ist kein Qualitätsmerkmal, sondern eine Frage der Satzungsauslegung. Unsere Satzung erlaubt die mündliche Vorstellung und knüpft die Legitimation des Haushaltsplans nicht an Papierstapel, sondern an den korrekten Prozess: Vorstellung durch den Schatzmeister, Fragerunde, gegebenenfalls Anpassungen und schließlich die Akzeptanz durch die Mitglieder. Genau dieser Prozess hat in allen relevanten Versammlungen stattgefunden – überprüfbar, dokumentiert, protokolliert.

Fazit: Fakten statt Fiktion

Seit dem Amtsantritt von Herrn Matthias Große lagen die Haushaltspläne in jedem Jahr vor und wurden in jeder Mitgliederversammlung vorgestellt – satzungskonform, auch mündlich. Am 01. April 2023 geschah dies durch den damaligen kooptierten Schatzmeister, Herrn Frank Rohrlack, unter TOP 7. Am 18. Mai 2025 durch mich; der Haushaltsplan 2025 wurde ohne Einwände akzeptiert. Die Mitglieder hatten zudem Einsicht in die zugrunde liegenden Daten – inklusive der Möglichkeit, die Präsentation zu fotografieren, sowie eines One Pagers mit den 2023er Zahlen am 23. August 2025.

Die Ankündigung einer Übermittlung des Haushaltsplans 2023 stammt nicht vom Präsidenten, sondern von der damaligen Versammlungsleiterin; sie wurde nach deren Ausscheiden aus der Funktion nicht umgesetzt und erst am 18. Mai 2025 durch Mitgliedsvereine wieder thematisiert. Ärgerlich? Ja. Beleg für „Zurückhalten“? Nein.

Bleibt der Vorwurf. Er steht im Widerspruch zu Protokollen, Verfahren und Faktenlage. Er vertauscht Zuständigkeiten, ignoriert Tatsachen und biegt die Satzungslage in die gewünschte Form. Ein Narrativ, das umso lauter brüllt, je weniger es zu beißen hat. Wer eine Korrektur für überfällig hält, liegt richtig – und wer weiterhin vom „Zurückhalten“ schwadroniert, sollte erklären, wie sich Protokolle, Akzeptanzen ohne Einwände, freigegebene Fotos und die klar dokumentierte Übermittlungs-Panne 2023 in dieses Märchen fügen sollen.

Fakten statt Fiktion: Der zahnlose Tiger der Unterstellung mag Eindruck schinden wollen. Am Ende bleibt er, was er ist – ein Papiertiger, der am ersten Protokoll zerschellt.

Und zu guter Letzt ... das Beste kommt bekanntlich zum Schluss - hier treffender das Wesentlichste

Ich bin Volljuristin und Fachfrau im Steuerrecht gemeinnütziger Verbände. Meine Botschaft ist unmissverständlich: Sachkunde ist Pflicht, nicht Kür, und Journalismus, der Fakten beugt statt sie zu prüfen, ist mir zuwider. Worum darf es in dieser gesamten Debatte überhaupt gehen? Um den deutschen Spitzensport - um Athletinnen und Athleten, die täglich hart trainieren, die Fairness leben, um Deutschland international stark zu vertreten. Was hat das mit angeblich "zurückgehaltenen" Haushaltsplänen zu tun? Wird dadurch ein Eisschnellläufer oder ein Shorttracker "der linksherum läuft" schneller oder langsamer? Kommt dieser damit zu Olympia oder nicht? Wer mit solchen Behauptungen Geld verdient und das auch noch als „Beruf“ bezeichnet, bekommt vom Präsidenten und auch von mir nur DIE Antwort: Wir sprechen uns nur noch im Gerichtssaal!

Mit den unwahren Tatsachenbehauptungen zum Thema „unklare Finanzlage“ beschäftigen wir uns in Teil 5, der am morgigen Dienstag online gehen wird.

Was die ARD während der Olympischen Winterspiele über die DESG gesendet hat, hält einer einfachen Faktenprüfung nicht st...
13/03/2026

Was die ARD während der Olympischen Winterspiele über die DESG gesendet hat, hält einer einfachen Faktenprüfung nicht stand.
Das haben bereits die ersten beiden Teile meiner Serie gezeigt – und auch heute wird es nicht anders sein.

Die Berichte der sogenannten investigativen Journalisten Hajo Seppelt und Jörg Mebus enthalten eine Reihe von Behauptungen, die bei genauer Betrachtung zusammenfallen wie ein Kartenhaus beim leichtesten Luftzug.

Im ARD-Beitrag vom 09.02.2026 heißt es: „Vertraulich erfahren wir, dass manche Athleten sich beklagen, mitunter jahrelang auf die Auszahlung von Weltcup-Prämien warten zu müssen. Nicht selten vierstellige Beträge.“

Dieser Satz klingt dramatisch. Ein kurzer Blick in die Zahlungsübersichten reicht jedoch aus, um festzustellen: Erneut ganz schlecht recherchiert, meine Herren. Denn die Fakten sind andere: Kein Athlet und keine Athletin hat jahrelang auf eine Prämienzahlung warten müssen. Der längste dokumentierte Zeitraum zwischen Zahlungseingang der ISU-Prämien bei der DESG und der Weiterleitung an einen Athleten beträgt 476 Tage. Das ist zweifellos alles andere als ideal. Aber dort, wo Menschen arbeiten, können auch Fehler passieren.

Der entscheidende Punkt ist jedoch ein anderer: 476 Tage sind nicht gleichbedeutend mit “jahrelang”. Ein Blick in den Duden hätte zwecks Definition genügt: „mehrere, viele Jahre lang“, heißt es dort. Aber selbst, wenn man der ARD zugutehalten wollte, dass eine solche Dudenrecherche für investigative Journalisten nicht zumutbar ist und diese daraus resultierend in dem Irrglauben waren, 476 Tage seien bereits „jahrelang“, bleibt ein unlösbares Problem: Dann gäbe es immer noch nicht „manche Athleten“, sondern genau einen einzigen Athleten, der so lange auf eine Zahlung warten musste.

Daraus etwas anderes zu konstruieren, ist nicht nur eine Übertreibung – es ist schlicht falsch. Oder deutlicher gesagt: eine glatte Lüge. Noch absurder wird es im zweiten Teil des Satzes. Dort heißt es: „Nicht selten vierstellige Beträge.“ Diesen Satz muss man wirklich einmal zu Ende denken. Wie kann ein Athlet, der ein einziges Mal länger als ein Jahr auf seine Prämienzahlung warten musste, „nicht selten“ auf vierstellige Beträge gewartet haben?

Lieber Herr Seppelt, lieber Herr Mebus, liebe ARD: Wie oft von einmal ist eigentlich „nicht selten“? Und was genau passierte dann in den seltenen Fällen? Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man über eine solche Berichterstattung fast lachen. Für die DESG ist dieser Unsinn jedoch alles andere als amüsant.

Wir empfinden eine solche Berichterstattung als boshaft und niederträchtig. Und sie wirft erneut die grundsätzliche Frage auf: Wer überprüft innerhalb der ARD die Arbeit ihrer sogenannten investigativen Journalisten? Denn wenn eine solche Überprüfung stattgefunden hätte, wäre dieser Satz wohl nie gesendet worden.

Das Gleiche gilt übrigens für die Berichterstattung über angebliche Ungereimtheiten bezüglich der DESG-Haushaltspläne. Mit den Fehlern in dieser hanebüchenen Darstellung beschäftigen wir uns in Teil 4, der am kommenden Montag online gehen wird.

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