02/10/2025
Nachtrag / Erklärung:
Da zu dieser Änderung viele Nachfragen an uns herangetragen wurden, hier nun die Erklärung:
Es liegt am Wohnraumschutzgesetz, welches seit dem 01.10.2024 in Kraft getreten ist. Kiel hat angeblich zu wenig Wohnraum.
Hierzu wurden wir vom Amt für Wohnraumschutz aufgefordert, eine Nutzungsänderung von Wohnraum über die untere Bauaufsichtsbehörte zu beantragen. Angeblich hätte man die schon im Jahr 2021 beantragen müssen. Das war zur Corona-Zeit und wir haben nur telefonisch die Auskunst erhalten, dass man nur ein Corona-Hygiene-Konzept erstellen muss und sich an die derzeitigen Auflagen halten muss. Keine weiteren Auflagen oder Anträge wären erforderlich.
Die nun erforderlichen Unterlagen müssen dann zusammen mit einem vorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekten) erstellt werden. Kosten liegen (egal für wieviel Wohnungen) zwischen 5 T€ und 10T€. Ein richtiges Angebot konnte man uns nicht ausstellen. Der Haken jedoch: ohne Garantie auf Genehmigung der Landeshauptstadt Kiel. D. h. wir beantragen den Architekten und bezahlen viel Geld und evtl. bauliche Änderungen. Und dann erhält man evtl. eine Ablehnung der Stadt/Bauamt. Wer kann und macht das? Geld zum Fenster rausschmeißen? Wir können das leider nicht. Daher der schwere Entschluß, die Kurzzeitvermietung, die wir erst so mühsam und mit vielen Hürden aufgebaut haben, wieder aufzugeben.
Nun fragen wir uns, wo die ganzen Wohnungssuchenden sind!? Wir schreiben mittlerweile sogar schon alle Gesuche an. Den Studenten war es bei uns in Meimersdorf allen nicht "zentral" genug!
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Ab sofort können wir unsere möblierten Wohnungen leider nur noch an Langzeitmieter vermieten. Die bestehenden und bezahlten Buchungen für dieses Jahr bleiben erhalten.
Da unsere eigenen Söhne und unsere Schwiegereltern evtl. die Wohnungen übernehmen werden, bieten wir die Wohnungen bis dahin nur befristet für min. 6 bis max. 12 Monate an. Falls also jemand etwas für den Übergang benötigt, schreibt uns gerne eine PN