15/10/2020
WICHTIGE INFO ZU COVID 19
Laut den Sächsischen Beherbergungsbestimmungen dürfen wir keine Personen unterbringen, die aus einem Gebiet in Deutschland mit erhöhtem Infektionsrisiko anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben.
Ausgenommen vom Beherbergungsverbot sind Personen, die einen negativen Corona-Test vorweisen können. Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden sein.
Das sächsische Beherbergungsverbot gilt nach aktuellen Stand sowohl für touristisch als auch für geschäftlich Reisende.
Stand vom 14.10.2020