10/01/2017
Kurz-Zusammenfassung
einer „unendlichen Geschichte“
Stand Wiederaufbau „Hotel Abri“
bzw. „Mittelalterhotel König Dagobert“
02/2012 Eintritt eines kapitalen Wasserschadens im Hotel Abri, Unterstadtstraße 13
• Frühjahr 2012: Der erste Bauantrag zur Wiederherstellung des Hauses wird eingereicht. Der Gemeinderat erteilt hierfür die Genehmigung.
• Mitte 2012 teilen die Fachingenieure nach genauer Überprüfung mit, dass das Haus aus technischen, feuerschutzrechtlichen, energetischen und wirtschaftlichen Gründen nicht mehr gerettet werden kann. Es muss abgebrochen und völlig neu errichtet werden.
Die hinzugezogenen Gutachter der Organisationen RCM und DEHOGA sehen zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit rd. 50 Gästezimmer im Ganzjahresbetrieb. Als künftige Ausrichtung wird ein „Mittelalterhotel“ empfohlen, da dieses Thema in besonderer Weise dem historischen Ambiente der Altstadt von Meersburg gerecht wird. Hierzu soll der hinter dem Grundstück (unter dem Neuen Schloss) gelegene Felsenkeller zum Angebot von mittelalterlichen Veranstaltungen mit einbezogen werden. Zum Betrieb des Hauses müssen außerdem (gemäß Landesbauordnung LBO) 30 PKW-Stellplätze grundbuchrechtlich durch Baulast auf einem hierfür zugelassenen Meersburger Grundstück eingetragen werden.
• Das Winterhalbjahr 2012/2013 verstreicht ungenutzt
• Das Denkmalamt akzeptiert keinen Wiederaufbau des Hauses im bisherigen Fachwerk-Erscheinungsbild, sondern fordert stattdessen „kleingliedrige“ Vorschläge mit reduzierter Fachwerkoptik. Zwischen 2013 und 2014 werden nacheinander 9 (!!) Fassadenentwürfe an das Denkmalamt eingereicht, von dortiger Seite jedoch nicht akzeptiert. Beharrlich verweigert man sich dem Begehren eines gemeinsamen Gesprächs zur Klärung der konkreten Vorstellungen. Es werden ständig weitere Vorschläge eingefordert, ohne zu präzisieren, was genau man konkret von diesen erwartet.
• Das Land Baden-Württemberg stimmt der Nutzung des sich in seinem Besitz befindlichen Felsenkellers auf Erbpachtbasis zur künftigen Durchführung mittelalterlicherVeranstaltungen (Konzerte mit historischen Instrumenten, Weinproben, Rittermahle …) zu.
• Das Winterhalbjahr 2013/14 verstreicht erneut ungenutzt
• Ab 2014 werden nacheinander weitere Bauanträge bei der Stadt Meersburg eingereicht:
b) Bauantrag 2: Neubau mit Parkanlage in zwei Kellergeschossen (30 PKW-Stellplätze). Der Gemeinderat erteilt sein Einverständnis.
Das Bauamt der Stadt Meersburg stellt fest, dass einsickerndes Wasser vom Bodensee in die Baugrube hinein (Sickerung rd. 40l / Min.) durch die städtische Kanalisation (Kapazität rd. 6l / Min.) nicht abgeleitet werden kann. Eine Rückführung des Sickerwassers in den Bodensee ist aus gestattungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Nachbarschaftsrechtliche Einreden machen eine Sicherung der Baugrube mittels Bohrpfählen ebenfalls unmöglich.
c) Bauantrag 3: Neubau mit Parkanlage mit nur einem Kellergeschoss (13 PKW-Plätze) oberhalb des Seespiegels, um Sickerwasser in die Baugrube zu vermeiden. Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen.
Da Parkplätze auf dem eigenen Grund nun nicht mehr in ausreichender Anzahl vorgehalten werden können, wird die Stadtverwaltung Meersburg mehrfach um Hilfe durch Verkauf eines städtischen Grundstücks zur Eintragung der restlichen 15 Plätze gebeten – auf keine der zahlreichen Anfragen erfolgten irgendwelche Reaktionen oder die Bereitschaft, in einem weiterführenden Gespräch nach gemeinsamen Lösungen zu suchen.
Man verweigert dem Bauherrn die Herausgabe seiner Akten. Mehrfach werden bereits positiv beschiedene Gemeinderatsbeschlüsse durch den Bürgermeister erneut zur Abstimmung gestellt. Der Bürgermeister informiert die Räte immer wieder nur lückenhaft oder auch gar nicht. Alle Versuche zur Klärung weiterführender Maßnahmen bleiben weiterhin ungehört und unbeantwortet!
• Herr Bauamtsleiter Martin Döerries erklärt in dieser Zeit anlässlich eines Vororttermins in der Unterstadt gegenüber dem Bauherrn, seines Architekten, eines weiteren Mitarbeiters der Bauverwaltung und zwei Meersburger Bürgern:
„Sie sind selbst Schuld, dass es nicht voran geht. Als Besitzer des Hauses sind Sie alleine dafür verantwortlich, dass ein Wasserschaden nicht entstehen kann“
„Sie tun dies alles nur deshalb, um die Stadt Meersburg dazu zu zwingen, an der Autofähre ein Parkhaus bauen zu müssen“
„Wir brauchen in Meersburg kein Disney-Hotel“
„Wenn Sie Ihr Geld ausgeben wollen, dann machen Sie dies bitte außerhalb von Meersburg“
Anmerkung: Vor dem Hintergrund einer solchen Haltung ist es nicht verwunderlich, weshalb alle bisherigen und nachfolgenden Bemühungen um einen Wiederaufbau bislang gescheitert sind!
11/2014 Das Landratsamt initiiert einen Termin mit dem Denkmalamt. Hierbei wird nach nur 2 ½-stündiger Verhandlung Einigung über das künftige Erscheinungsbild erzielt. Die Planung für den Wiederaufbau kann nun endlich angepasst werden.
• Das Winterhalbjahr 2014/15 verstreicht erneut ungenutzt
• Bauantrag 4: Neubau mit kleiner Parkanlage im EG (4-5 Plätze). Das Kellergeschoß wird ohne Bohrpfahlsicherung und ohne PKW-Stellplätze vorgesehen. Der Gemeinderat erteilt erneut sein Einvernehmen.
• Die Stadtverwaltung Meersburg wird einmal mehr um Hilfe durch Verkauf eines städtischen Grundstücks zur Eintragung der restlichen 26 Plätze gebeten – erneut keine Reaktion!
• Der Bürgermeister verweist auf die Möglichkeit einer Ablösezahlung i.H.v. 325.000 Euro ohne einen Hinweis darauf zu nennen, wo die Gästefahrzeuge künftig konkret abgestellt werden können.
• 2/2015 wird vom Landratsamt die Baufreigabe unter Auflagen (Klärung der Stellplatzfrage) erteilt.
• Zahlreiche Gemeinderäte werden vom Bauherrn persönlich aufgesucht und um Unterstützung bzgl. der Stellplatzfrage gebeten. Die meisten Räte waren bis dahin nur unzureichend informiert worden und fordern den Bürgermeister in nahezu jeder Sitzung erneut auf, endlich für eine Lösung bzgl. der fehlenden Stellplätze zu sorgen.
• 7/2015 Aufgrund der anhaltenden Nachfragen der Gemeinderäte erfolgt ein persönliches Abstimmungsgespräch bzgl. der Stellplätze zwischen dem Bauherrn und dem Bürgermeister.
• 7/2015 Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich den Verkauf eines kleinen Grundstücks mit konkreten Konditionen bzgl. der Stellplätze und sagt hierfür einen baldigen Vertragsentwurf zu (siehe Rückseite).
• 9+11/2015 wiederholte persönliche Zusage des Bürgermeisters bzgl. der zeitnahen Umsetzung des o.g. Ratsbeschlusses. Es erfolgt über Monate hinweg jedoch keine Umsetzung dieses Beschlusses.
• 9/2015 Beginn der Ausschreibung für die Hang-Sicherungsarbeiten durch die Firma EDR / München in Erwartung der wiederholt erteilten mündlichen Zusage des Bürgermeisters gegenüber dem Bauherrn.
• 12/2015 Die Ausschreibung muss gestoppt werden, da ein Vertragsentwurf noch immer nicht vorliegt.
• Der Aufwand i.H.v. 30.000 Euro für diese Ausschreibung wurde vergeblich aufgewendet.
• Das Winterhalbjahr 2015/16 verstreicht erneut ungenutzt
• 25.02.2016 Der Bürgermeister stellt nach 7 Monaten einen Vertragsentwurf vor. Dieser hat jedoch mit dem Ratsbeschluss nicht mehr viel zu tun:
a) Anstatt 120.000 ➟ nun 208.000 Euro Kaufpreis
b) Komplett ungeeigneter Zuschnitt des Grundstücks,
für Gäste nicht zumutbar
c) KO-Kriterium § 6 des Vertrages. Vom Bürgermeister
während der Vorstellung des Entwurfs auch wieder-
holt darauf hingewiesen: „Sollte auf dem Grund-
stück ein Auto vorgefunden werden, das nicht zum
Hotel gehört, wird die Stadt den Vertrag rück-
abwickeln und das Hotel verliert seine
Zulassungsgenehmigung!“
Diese Konditionen konnten in der vorgelegten Entwurfsfassung nicht akzeptiert werden!
• August 2016: dem Bauherrn wird von privater Seite ein Grundstück zur Errichtung eines Hotelparkplatzes angeboten. Die Baugenehmigung scheitert jedoch wegen erteilter Einsprüche von Wohnungsbesitzern im Hochhaus (Immo-Gebäude) am Hechtweg aus „prinzipiellen Gründen“.
• November 2016: ein weiteres privates Pachtgrundstück im Allmendweg wird der Stadtverwaltung vom Bauherrn für zunächst 10 Jahre zur Eintragung von Stellplätzen angeboten. Zwei weiterführende Gespräche mit dem Bürgermeister bzgl. einer Kaufoption eines Ersatzgrundstücks (ab frühestens 2027) blieben erneut ergebnislos.
• Vereinbarte Abstimmungstermine (30.11.2016 und 21.12.2016) zur Weiterführung oder zum Abschluss der Verhandlungen lässt der Bürgermeister ebenfalls ungenutzt verstreichen.
• Das Winterhalbjahr 2016/17 verstreicht erneut ungenutzt
Fazit: Es muss festgestellt werden, dass eine Lösung mit dem amtierenden Bürgermeister nicht möglich sein wird. Er zeigte sich bislang weder willens, noch in der Lage zu einer konstruktiven Lösung aktiv beitragen zu können. Er hat sich damit als Bürgermeister für die nächsten acht Jahre selbst disqualifiziert und eindrucksvoll bewiesen, dass er mit der Amtsführung in fachlicher, aber auch menschlicher Hinsicht hoffnungslos überfordert ist!