18/03/2020
Liebe Gäste,
auch wenn zur Zeit Ihre Träume zerschlagen werden, so bitte ich um Ihr Verständnis.
Niemand hätte noch vor kurzem für Möglich gehalten, dass die Welt in eine solche Krise kommt. Aber die Gesundheit geht vor allen Dingen. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht, aber dennoch müssen wir Ihnen mitteilen, das Sie nicht mehr anreisen dürfen.
Ab sofort ist Ihre Buchung storniert.
Wie Sie sich denken können, haben wir etliche Stornierungen zu bearbeiten, aber wir bemühen uns Ihnen, das Geld kurzfristig zu erstatten. Norddeich ist wie ausgestorben und die Geschäfte geschlossen. Die Gäste auf den Inseln werden die Inseln kurzfristig verlassen müssen. Dies ist keine angenehme Situation, um hier einen Urlaub zu verbringen. Ich bin sehr froh, das Sie keine finanziellen Einbußen bekommen.
Vielleicht ändert sich bald die Situation und einen Urlaub steht nichts mehr im Wege.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familie, viel Gesundheit und Stärke um diese schwierige Zeit zu bewältigen.
Nachfolgend können Sie den mir zugesandten Text lesen, der zu meinem Entschluss geführt hat.
Darf ich meine Gäste noch annehmen?
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht auch für den Gastgeber. Er ist daher nicht verpflichtet, Gäste anzunehmen. Vor dem Hintergrund, dass das RKI die Gefährdungslage in Deutschland als hoch einstuft und ein Verbot der touristischen Nutzung von Unterkünften unmittelbar bevorsteht, ist es ratsam, Gäste nur dann anzunehmen, wenn eine Vereinbarung geschlossen wird, dass Mehrkosten, die durch den längeren Verbleib oder eine vorzeitige Abreise entstehen könnten, vom Gast zu tragen sind. Wenn das Verbot der touristischen Nutzung in Kraft tritt (Zeitpunkt noch unklar), dürften Gastgeber keine Gäste mehr beherbergen. Darauf und auf die Folgen müssen Gäste hingewiesen werden, sonst macht der Gastgeber sich u.U. schadenersatzpflichtig.
Vor der Reise: Dürfen meine Gäste jetzt kostenfrei stornieren?
Ja. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat die Gefährdungslage für ganz Deutschland als hoch eingestuft (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html). Ein Verbot der Nutzung touristischer Unterkünfte in Deutschland