30/08/2026
BVZ erklärt: Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Haarersatz?
Ja, eine Kostenübernahme ist grundsätzlich möglich. Bei medizinisch bedingtem Haarausfall kann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Haarersatz ganz oder teilweise übernehmen.
Wichtig zu wissen: Das gilt nicht nur bei Haarverlust infolge einer Chemotherapie. Auch hormonell, medikamentös oder anderweitig medizinisch bedingter Haarausfall kann eine Verordnung von Haarersatz begründen.
🩺 Der erste Schritt ist eine ärztliche Verordnung mit Diagnose. Diese kann zum Beispiel vom Dermatologen, Hautarzt, Onkologen oder Internisten ausgestellt werden. Anschließend sollte ein qualifizierter Zweithaar-Spezialist aufgesucht werden, der Vertragspartner für die jeweilige Krankenkasse ist. Dort erfolgt die Beratung zur passenden Versorgung. Der Spezialist kümmert sich in der Regel auch um die Genehmigung und Abrechnung mit der Krankenkasse.
Wie viel übernimmt die Krankenkasse?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Höhe hängt unter anderem von der jeweiligen Krankenkasse und der individuellen Versorgung ab. Wird ein Haarersatz gewählt, dessen Preis über dem übernommenen Betrag liegt, muss die Differenz selbst getragen werden.
Gut zu wissen: Bei Männern ist eine Kostenübernahme nur in bestimmten Einzelfällen möglich. Bei Kindern und Jugendlichen gelten in der Regel höhere Kassensätze.
🔎 Wer unsicher ist, welche Versorgung infrage kommt und welche Kosten übernommen werden, kann sich bei einem qualifizierten Zweithaar-Spezialisten beraten lassen.
BVZ-Mitgliedsbetriebe und Zweithaar-Spezialisten in der Nähe findest du über die Spezialistensuche auf bvz-info.de.