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Favorent Favorent - die persönliche Agentur für die Verwaltung, Vermarktung und Versorgung Ihrer Ferienimmo

Favorent steigert die Belegung Ihrer Ferienimmobilie signifikant und maximiert die Erträge der Eigentümer - zum Festpreis pro Monat. Favorent deckt die gesamte Dienstleistungskette vom Onboarding über die Marktanalyse, dem softwaregesteuerten Vertrieb auf allen reichweitenrelevanten Plattformen, über die Gästeanreise- und Aufenthaltsbetreuung bis zur Objektreinigung mit Instandsetzung und Objektpflege ab. Wir integrieren die Möglichkeiten der Inhabernutzung und -vermarktung der Ferienwohnungen online, unmittelbar und mobil steuerbar. Alles strukturiert, automatisiert und konsequent transparent online.

Eine neue Lampe für 40 Euro verändert den Eindruck eines Zimmers oft mehr als Deko für 400 Euro.Der Grund: Gemütlichkeit...
13/10/2026

Eine neue Lampe für 40 Euro verändert den Eindruck eines Zimmers oft mehr als Deko für 400 Euro.

Der Grund: Gemütlichkeit entsteht nicht durch Menge, sondern durch drei Dinge, die zusammenspielen.

Das Licht. Eine grelle Deckenleuchte macht jeden Raum kühl. Zwei, drei warme Lichtquellen auf unterschiedlicher Höhe machen ihn weich. Das ist der billigste Hebel überhaupt.

Das Material. Leinen, Wolle, echtes Holz. Was sich gut anfühlt, wirkt hochwertig – und man sieht es sogar auf Fotos. Kunststoffimitate fallen dort besonders auf.

Die Ruhe. Zwei bis drei Farben, wenige Stücke, dafür bewusst gewählt. Viele Kleinteile wirken unruhig, egal wie hübsch jedes für sich ist.

Und eine Grenze zum Schluss: persönlich ja, privat nein. Ein Bild vom Ort schafft Vertrauen. Das eigene Familienfoto an der Wand schließt Gäste eher aus.

Wichtig bleibt die Reihenfolge: erst Sauberkeit, Matratze und vollständige Ausstattung, dann die Wärme. Deko auf einer wackligen Basis rettet nichts.

Die ganze Systematik: https://favorent.de/vermieterwissen/ausstattung-und-qualitaet/gemuetlichkeit-rechnet-sich/?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=gemuetlichkeit

Wer mit seiner Ferienhausagentur unzufrieden ist, denkt meist zuerst an die Kündigung. Das ist der letzte Schritt, nicht...
06/10/2026

Wer mit seiner Ferienhausagentur unzufrieden ist, denkt meist zuerst an die Kündigung. Das ist der letzte Schritt, nicht der erste.

Denn eine Kündigung beendet den Vertrag – nicht die Realität. Die Buchungen für nächstes Jahr laufen weiter. Die Schlüssel liegen woanders. Die Portalkonten gehören womöglich der Agentur. Und die Reinigungskraft kommt über einen Vertrag, den man selbst nie gesehen hat.

Deshalb steht am Anfang nicht das Kündigungsschreiben, sondern eine Bestandsaufnahme:

• Welche Buchungen bestehen für die kommenden Monate?
• Auf welchen Portalen ist das Objekt gelistet, und auf wessen Konto?
• Wer hat Schlüssel, Codes, Vollmachten?
• Wer reinigt, wer wäscht, wer geht bei einem Rohrbruch hin?

Wenn diese vier Fragen schriftlich beantwortet sind, wird aus einem Konflikt ein Projekt. Und ein Wechsel gelingt dann, wenn kein Gast ihn bemerkt.

Der vollständige Fahrplan über 90 Tage, inklusive Übergabeprotokoll: https://favorent.de/vermieterwissen/vermieter-best-practice/kuendigungsbedingungen-provisionsbasierter-vertraege-wie-eigentuemer-ihre-ferienhausagentur-wechseln/?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=agenturwechsel

Ob im Einzelfall fristlos gekündigt werden kann, gehört in anwaltliche Prüfung. Das ist keine Aufgabe für eine Agentur.

Es ist selten das Sofa, über das sich Gäste beschweren. Es ist die Küche.Genauer: das, was in ihr fehlt. Ein scharfes Me...
29/09/2026

Es ist selten das Sofa, über das sich Gäste beschweren. Es ist die Küche.

Genauer: das, was in ihr fehlt. Ein scharfes Messer. Ein zweites Schneidebrett. Ein Sieb. Eine Pfanne, deren Belag noch intakt ist. Salz- und Pfeffermühle. Nichts davon kostet viel, und alles davon fällt genau in dem Moment auf, in dem jemand spontan kochen möchte.

Die fünf Punkte, die in Bewertungen am häufigsten auftauchen, sehen fast alle so aus:

1. die halb ausgestattete Küche
2. WLAN, das im Schlafzimmer aufgibt
3. Vorhänge, die im Juni um vier Uhr morgens nichts ausrichten
4. kein zweiter Bettwäschesatz
5. fehlende Mikrowelle, kein Geschirrspüler, kein Fön

Keiner dieser Punkte hat mit Geschmack zu tun. Sie entscheiden trotzdem darüber, ob jemand wiederkommt.

Im Beitrag steht, was 2026 erwartet wird, sortiert nach Standard, Komfort und Premium: https://favorent.de/vermieterwissen/ausstattung-und-qualitaet/ferienwohnung-ausstattung-2026-was-gaeste-heute-wirklich-erwarten/?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=ausstattung-2026

Es kommt eine Anfrage: Jemand möchte Ihre Ferienwohnung fest anmieten und selbst an Feriengäste weitervermieten. Feste M...
22/09/2026

Es kommt eine Anfrage: Jemand möchte Ihre Ferienwohnung fest anmieten und selbst an Feriengäste weitervermieten. Feste Miete jeden Monat, kein Aufwand für Sie, ein bisschen mehr als ortsüblich.

Das Angebot klingt bequem. Vier Fragen sollten Sie trotzdem stellen, bevor Sie unterschreiben.

Erstens: Steht die gewerbliche Weitervermietung ausdrücklich im Vertrag, und ist sie am Objekt überhaupt zulässig? Baurecht, Teilungserklärung und eine mögliche Zweckentfremdungssatzung reden hier mit. Seit Mai 2026 kommt die Registriernummer dazu.

Zweitens: Wer ist der Betreiber? Wie lange gibt es die Firma, gibt es eine Berufshaftpflicht, gibt es Referenzobjekte mit belegbaren Zahlen? Eine garantierte Miete ist nur so viel wert wie derjenige, der sie garantiert.

Drittens: Wie kommen Sie wieder heraus? Welche Frist gilt, wer übernimmt das Inventar, was passiert bei Zahlungsausfall?

Viertens: Was sagt das Haus dazu? Wöchentlich wechselnde Gäste bedeuten mehr Bewegung im Treppenhaus. Das ist selten ein Problem, bis es eines wird.

Und der Punkt, der am häufigsten übersehen wird: Den Mehrertrag hat der Betreiber, die Abnutzung haben Sie. Parkett, Bad und Küchengeräte halten bei wöchentlichem Wechsel nicht so lange wie bei einer Dauermiete. Eine normale Kaution deckt das nicht.

Hatten Sie schon einmal so ein Angebot auf dem Tisch?

https://favorent.de/vermieterwissen/vermieter-best-practice/die-arbitrage-falle-warum-rent2rent-in-der-kurzzeitvermietung-selten-so-funktioniert-wie-es-verspricht/?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=rent2rent&utm_content=post-01

Sonntagmorgen, Zeit für eine längere Geschichte.Zehn Euro siebenunddreißig. So viel zahlen Mieter in einem Neuköllner Qu...
20/09/2026

Sonntagmorgen, Zeit für eine längere Geschichte.

Zehn Euro siebenunddreißig. So viel zahlen Mieter in einem Neuköllner Quartier im Schnitt für den Quadratmeter, warm und unmöbliert. Im selben Viertel nahm eine Eigentümerin für ein möbliertes Zimmer 32,63 Euro, befristet auf drei bis zwölf Monate. Für eine Wohnung desselben Hauses mit 150 Quadratmetern waren es laut „Berliner Zeitung“ 5200 Euro im Monat.

Am 10. September hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden: Wer in einem Milieuschutzgebiet aus Dauerwohnungen möblierte Apartments auf Zeit macht, braucht dafür eine Genehmigung.

Unser Magazin-Beitrag „Zuhause mit Ablaufdatum“ geht der Frage nach, wie es so weit kam, was das Urteil ändert und was nicht. Er führt von den Rollkoffern der Airbnb-Jahre bis nach Barcelona und Paris, wo sich dasselbe Muster zeigt. Und er fragt, was eine Wohnung eigentlich ist: ein Zuhause oder eine Ware in Monatsportionen.

Für Ferienhaus-Eigentümer steht darin auch eine wichtige Einordnung: Ein genehmigtes Ferienhaus in einem ausgewiesenen Feriengebiet verliert durch das Urteil nicht automatisch seine Grundlage.

Ein Longread für die zweite Tasse Kaffee:
https://favorent.de/magazin/wohnen-auf-zeit-milieuschutz/?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=magazin-wohnen-auf-zeit

Wer zum ersten Mal eine Ferienwohnung vermietet, denkt an Möbel, Fotos und den Preis. Sechs Dinge gehen dabei regelmäßig...
15/09/2026

Wer zum ersten Mal eine Ferienwohnung vermietet, denkt an Möbel, Fotos und den Preis. Sechs Dinge gehen dabei regelmäßig unter, und jedes einzelne kann später teuer werden.

Die Versicherung. Die normale Wohngebäudeversicherung deckt die Ferienvermietung in aller Regel nicht ab. Dafür braucht es eine eigene Police. Das ist keine Empfehlung, sondern Voraussetzung.

Die Meldepflichten. Je nach Bundesland und Gemeinde: Beherbergungsmeldung, Kurtaxe, Zweitwohnungssteuer, manchmal eine Tourismusabgabe. Ein Anruf bei der Gemeinde klärt das in zehn Minuten.

Das WLAN. Nicht auf den Tarif verlassen, sondern selbst messen. Am Esstisch, auf dem Sofa, im Schlafzimmer. Wenn es dort schwächelt, hilft ein Repeater.

Die Rauchmelder. In jedem Schlafraum und im Flur Pflicht. Ein Feuerlöscher in der Küche ist keine Pflicht, aber vernünftig.

Die Inventarliste mit Fotos. Dokumentiert den Zustand bei Übergabe. Wenn etwas kaputtgeht, ist die Diskussion damit erledigt, bevor sie anfängt.

Und der Steuerberater. Ferienvermietung wird steuerlich anders behandelt als eine normale Wohnungsvermietung. Ein kurzes Gespräch am Anfang spart später viel.

Erst danach lohnt sich der Rest: gute Fotos, klare Texte, mehrere Portale.

Was hätten Sie am Anfang gern früher gewusst?

https://favorent.de/vermieterwissen/vermieter-best-practice/die-ersten-90-tage-entscheiden-alles/?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=erste-90-tage&utm_content=post-01

Selbst nutzen oder vermieten? Diese Frage stellen sich viele Eigentümer, und sie führt fast immer in eine unnötige Zwick...
08/09/2026

Selbst nutzen oder vermieten? Diese Frage stellen sich viele Eigentümer, und sie führt fast immer in eine unnötige Zwickmühle.

Denn beides gleichzeitig geht. Nicht am selben Tag, aber im selben Jahr.

In der Praxis sieht das so aus: Sie legen zwei bis sechs Wochen fest, die Ihnen gehören. Ostern mit den Enkeln, eine Woche im Oktober, Silvester. Diese Wochen blocken Sie im Kalender, bevor die erste Buchung hereinkommt. Der Rest des Jahres ist offen für Gäste.

Das klingt banal, löst aber genau den Konflikt, an dem viele hängen bleiben. Man muss sich nicht zwischen Rendite und eigenem Zugang entscheiden. Man muss nur früh genug festlegen, welche Wochen einem wichtig sind.

Zwei praktische Hinweise dazu.

Erstens: Notieren Sie Ihre Eigennutzung. Eine einfache Tabelle reicht. Das hilft beim Steuerberater und beugt Diskussionen vor.

Zweitens: Legen Sie die Wochen wirklich vorher fest. Wer im Mai merkt, dass er im August selbst hin möchte, storniert entweder eine Buchung oder ärgert sich.

Welche Wochen im Jahr würden Sie sich sichern, wenn Sie es frei entscheiden könnten?

https://favorent.de/vermieterwissen/ertragsoptimierung/wenn-vier-tueren-offen-stehen/?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=nutzungswege&utm_content=post-01

Jetzt ist der richtige Moment, um an den Winter zu denken. Wer Anfang Oktober anfängt und Mitte November fertig ist, hat...
01/09/2026

Jetzt ist der richtige Moment, um an den Winter zu denken. Wer Anfang Oktober anfängt und Mitte November fertig ist, hat acht Wochen Zeit und muss nichts hetzen.

Drei Dinge stehen ganz oben.

Erstens die Außenleitungen. Außenhähne entleeren, Schlauch abnehmen, das Absperrventil im Haus zudrehen. Das dauert zehn Minuten und verhindert den häufigsten Winterschaden überhaupt.

Zweitens die Heizung. Entweder sie läuft durch auf 8 bis 12 Grad und jemand schaut zweimal die Woche nach dem Rechten, oder das Haus wird fachgerecht entleert. Beides funktioniert. Was nicht funktioniert, ist die Heizung einfach auszuschalten und zu hoffen.

Drittens die Stellen, an die kaum jemand denkt: der Spülkasten im Gäste-WC, der Boiler in der Speisekammer, das Restwasser in Wasch- und Spülmaschine. Genau dort platzt es.

Dazu kommen die Klassiker: Dachrinnen frei machen, Gartenmöbel und Polster trocken einlagern, Laub vom Rasen holen und auf den Beeten liegen lassen, Kühlschrank abtauen und die Tür danach angelehnt lassen.

Und wenn Sie ohnehin gerade dabei sind: Der Schornsteinfeger sollte vor dem ersten Wintergast da gewesen sein, nicht danach.

Haben Sie einen festen Ablauf für den Herbst oder wird es jedes Jahr wieder eine Suche nach der Liste?

https://favorent.de/vermieterwissen/vermieter-best-practice/wenn-das-haus-in-den-schlafmodus-geht-die-herbst-checkliste-2026/?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=herbst-checkliste&utm_content=post-01

Im August ist die Wohnung voll. Im Januar steht sie leer.Daran hat man sich gewöhnt. Nur laufen die Kosten in dieser Zei...
25/08/2026

Im August ist die Wohnung voll. Im Januar steht sie leer.

Daran hat man sich gewöhnt. Nur laufen die Kosten in dieser Zeit ganz normal weiter: Grundsteuer, Versicherung, Grundpreis für Strom.

Dabei reisen im Winter durchaus Leute. Nur eben keine Urlauber.

Monteure, Servicetechniker, Bauleiter und Pflegekräfte sind unterwegs, wenn irgendwo gebaut, gewartet oder umgerüstet wird. Sie bleiben nicht ein Wochenende, sondern zwei bis zwölf Wochen. Für Sie heißt das: weniger Wechsel, weniger Reinigungen, längere Belegung.

Was diese Gäste brauchen, klingt unspektakulär: einen Parkplatz auf dem Grundstück, WLAN das wirklich funktioniert, eine Waschmaschine in der Wohnung, eine Küche zum Kochen und Vorhänge, die dunkel machen.

Das Beruhigende daran: Genau das erwartet eine Familie im Sommer auch. Wer diese Basis hat, muss nicht umbauen. Meist reicht es, die beiden Betten auseinanderzurücken und einen Nachttisch dazwischenzustellen.

Eine Bedingung gibt es allerdings. Ohne Industriegebiet, Klinik oder Großbaustelle in etwa 30 Autominuten Entfernung gibt es auch keine Nachfrage.

Schauen Sie einmal auf die Karte: Was liegt in einer halben Stunde Fahrt von Ihrem Objekt?

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Ein Gast ruft an, er möchte wiederkommen. Er weiß noch, wie schön die Woche war, er weiß ungefähr, wo das Haus stand. Nu...
21/08/2026

Ein Gast ruft an, er möchte wiederkommen. Er weiß noch, wie schön die Woche war, er weiß ungefähr, wo das Haus stand. Nur der Name will ihm nicht mehr einfallen. „Irgendwas mit Seeblick."

Das ist keine Kleinigkeit. „Ferienwohnung Seeblick" gibt es in deutschen Küstenorten hunderte Male. Die Bewertung landet beim gleichnamigen Nachbarn, die passende Domain ist längst vergeben, und weitererzählen lässt sich so ein Name nicht.

Aus „Ferienwohnung Seeblick" kann „Kapitänshus Marie" werden: ein Bild statt einer Beschreibung, die plattdeutsche Form für Echtheit, der Vorname für ein Gesicht.

Genau dabei hilft das Namens-Studio auf favorent.de. Es liefert 10 Vorschläge in drei Stilrichtungen: „Regional verwurzelt", „Klar und modern" und „Mit Geschichte", jeweils mit Begründung. Und es prüft mit: Zu jedem Namen sehen Sie, wie häufig er bei Google schon als Unterkunftsname auftaucht und ob die passende .de-Domain vermutlich noch frei ist. Die komplette Auswertung gibt es auf Wunsch als PDF per E-Mail.

Kostenlos, ohne Anmeldung. Und wenn Ihnen Ihr Name eigentlich gefällt: Der Namens-Check bewertet ihn in acht Dimensionen und sagt Ihnen, wo er stark ist.

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Adresse

Lindenstraße 2
Rostock
18055

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