01/04/2026
Kleine Info für unsere Gäste und natürlich auch für Besucher der Lüneburger Heide 💜
Vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz-und Aufzuchtzeit) gilt die Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft.
Das gilt auch in Gewässern.
In Naturschutzgebieten und am Lopausee der Samtgemeinde Amelinghausen gilt diese sogar
ganzjahrig.
Demnach sind Hundehalter verpflichtet, ihre Tiere in der freien Landschaft anzuleinen, um zu verhindern, dass sie streunen oder wildern.
Ausnahmen bestehen lediglich für Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs-, Hüte- sowie Blindenhunde oder von Behörden wie Polizei oder Zoll eingesetzt werden.
Verstöße gegen die Anleinpflicht können mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Wir bedanken uns im Voraus für Ihr rücksichtsvolles Verhalten bei den Spaziergängen!