14/02/2026
Update:
Das OLG Brandenburg hat den VeCaMPS e. V. im Berufungsverfahren zur Räumung des Campingplatzes verurteilt und damit dem Land Brandenburg / LFB vollständig recht gegeben. Ein für uns bitteres Urteil, dass vieles von dem vermissen lässt, was man von einem Oberlandesgericht erwarten kann.
Der VeCaMPS e. V. hat sich mehrheitlich entscheiden, den Kampf gegen diese offenkundige Ungerechtigkeit nicht aufzugeben und den Weg zum Bundesgerichtshof zu beschreiten. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist eingereicht und muss noch begründet werden. Die Chancen auf einen Erfolg sind nicht hoch.
Aber wer kämpft, kann verlieren. und wer nicht kämpft, hat schon verloren.