25/08/2026
Ein Hund als Reisegepäck? Klingt erstmal ziemlich befremdlich.
Genau mit dieser Frage musste sich der Europäische Gerichtshof beschäftigen. Ausgangspunkt war ein trauriger Fall: Eine Hündin sollte auf einem Flug von Buenos Aires nach Barcelona in einer Transportbox im Frachtraum mitreisen. Beim Verladen entkam sie – und wurde nicht wiedergefunden.
Die Halterin forderte daraufhin 5.000 Euro Schadenersatz. Entscheidend war dabei die Frage, welche Haftungsregeln für ein mitreisendes Haustier gelten.
Der EuGH entschied: Im Rahmen des Montrealer Übereinkommens sind Haustiere nicht vom Begriff „Reisegepäck“ ausgeschlossen. Damit gelten grundsätzlich auch die entsprechenden Haftungsgrenzen für Reisegepäck.
Was bedeutet das für Reisende mit Haustier? 🐕🦺🧳
Wer mit Hund oder einem anderen Haustier fliegt, sollte sich vorab genau über die Beförderungsbedingungen und Haftungsgrenzen der Airline informieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine höhere Haftungsgrenze vereinbart werden.
Eine juristisch durchaus nachvollziehbare Entscheidung – die Formulierung „Hund als Reisegepäck“ dürfte sich für viele Tierhalter trotzdem erstmal ziemlich seltsam anhören.
Was meint ihr: Nachvollziehbare Haftungsregelung – oder wird die Einordnung als „Reisegepäck“ einem Haustier nicht gerecht?