25/03/2020
Liebe Gäste,
die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg:
Das Land Baden-Württemberg hat verordnet, dass Übernachtungen zu touristischen Zwecken, aufgrund der Corona-Pandemie, nicht mehr gestattet sind.
§ 4 Schließung von Einrichtungen:
Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen müssen geschlossen bleiben.
Die dargestellten Regelungen für Gaststätten gelten bis 19. April 2020.
Wir hoffen, es geht danach für alle weiter.
Euer Berggasthaus Kandelhof
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO).