19/05/2021
...nun also wieder für alle Gäste buchbar😁
Wir freuen uns auf Euch!
Zwei Tests pro Woche verpflichtend. Anbei weitere Infos:
Beherbergung
Darf man in Niedersachsen auch wieder Wochenendausflüge mit Übernachtung oder Urlaub machen?
Ja, auch Beherbergungsbetriebe dürfen in Niedersachsen wieder öffnen.
Alle noch nicht vollständig geimpften oder genesenen Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen. Hotels und Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 % belegt werden, für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die Ab- und Anreise zu entzerren. Das bedeutet, wenn ein Gast z.B. am Samstag abreist, darf erst am Montag der nächste Gast anreisen. Zulässig sind mit Testungen bei Anreise und zweimal wöchentlich zukünftig auch wieder mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten in Gruppengrößen bis 50.
Gilt die Pflicht, sich bei Anreise und zweimal wöchentlich testen zu lassen auch für Menschen mit einer eigenen Ferienwohnung oder einem eigenen Ferienhaus am Urlaubsort und für Dauercamper?
Ja, so ist es, auch diese Personen müssen sich bei der Anreise und zweimal wöchentlich testen lassen. Grund ist, dass sich die Zahl der Urlauber in den Tourismusorten jetzt doch schrittweise erhöhen wird. Damit steigt auch die Gefahr sich mit dem Corona-Virus zu infizieren.
Wo kann/darf ich mich im Urlaub testen lassen? Wie wird der Test bestätigt und wer zahlt das?
Sie können sich im Urlaub in einem der kostenlose Bürgertests anbietenden Testzentren, in Apotheken, Arztpraxen etc. testen lassen. Benötigt wird immer ein schriftlicher oder digitaler Nachweis über einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein. Kostenlose Bürgertest können gerne mehrmals pro Woche, bei Bedarf auch täglich in Anspruch genommen werden.
Es ist grundsätzlich auch möglich, dass Sie in einem Geschäft/Hotel/einer Einrichtung unter Aufsicht einen Antigen-Selbsttest durchführen und Sie sich das Ergebnis dort digital oder schriftlich bescheinigen zu lassen. Auch wenn Sie bei Ihrer Arbeitsstätte einen Antigen-Test unter Aufsicht durchgeführt haben, kann Ihre Arbeitgeberin oder ihr Arbeitgeber dies bescheinigen. Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten.
Was muss ich tun, wenn ich oder ein Familienmitglied im Urlaub positiv auf das Coronavirus getestet wird?
Positive Testergebnisse müssen nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldet werden. Es muss dann sehr schnell zur Abklärung ein PCR-Test gemacht werden und sie müssen sich absondern. Stimmen Sie bitte dann das weitere Vorgehen mit dem zuständigen Gesundheitsamt ab.
Was passiert, wenn die Inzidenz in der Kommune, in der ich im Urlaub bin, während dieser Zeit auf über 100 ansteigt?
Entscheidend ist, dass die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt. Wenn das der Fall ist, dann greift die Notbremse des Bundes aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz am übernächsten Tag. Es geht also um einen fünftägigen Vorlauf. Danach sind touristische Übernachtungen dann nicht mehr erlaubt und der Urlaub muss abgebrochen werden. Angesichts des recht langen Vorlaufs, sind aber alle Betroffenen dann hinreichend gewarnt.
Was passiert, wenn die Inzidenz in der Kommune, in die ich in den Urlaub fahren möchte, kurz vorher auf über 100 ansteigt? Darf ich dann trotzdem fahren? Oder muss ich stornieren – und wer trägt dann die Kosten?
Auch in diesem Fall greift die Notbremse des Bundes aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz, touristische Übernachtungen sind also nicht erlaubt. Sie dürfen daher nicht anreisen und der Vermieter darf sie nicht beherbergen. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Welche Testpflicht gilt während des Aufenthaltes in einem Beherbergungsbetrieb, wenn der Gast keine volle Woche bleibt, also zum Beispiel nur drei Tage?
Zunächst ist ein Test bei der Anreise zu machen, dann ein weiterer nach Ablauf von 48 Stunden. Auf den nächsten Test kann dann verzichtet werden, wenn der Aufenthalt nicht über 5 oder mehr Tage dauert.
Im Sinne der Überwachung des Infektionsgeschehens in einer Region ist es im Interesse aller, wenn die zwei Tests gleichmäßig auf die Zeit des Aufenthalts verteilt werden und möglichst keine längeren Zeiträume im ungetesteten Zustand bleiben. Die Gäste sollten hier verantwortlich und nicht nur für sich, sondern auch für die anderen Gäste und Einwohner desjeweiligen Feriengebiets handeln.
KOSTENLOSE TESTCENTER WORPSWEDE
Ärzte
Guido Will
Hembergstr. 12
27726 Worpswede
(04792) 95550
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weitere Institutionen
CurAer Intensivpflegedienst GmbH
Hembergstr. 29a
27726 Worpswede
(04792) 9897610
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