28/05/2021
INFO COVID19
Ab dem 24. Mai 2021 müssen alle Gäste, die nach Italien einreisen möchten, den dPLF ausfüllen, bevor sie das Staatsgebiet betreten, indem sie die folgenden Anweisungen befolgen:
1. Stellen Sie eine Verbindung zur Website her: https://app.euplf.eu/ #/
2. Befolgen Sie die Anweisungen, um auf den dPLF zuzugreifen
3. Wählen Sie "Italien" als Zielland
4. Registrieren Sie sich auf der Website, indem Sie ein persönliches Konto mit Benutzername und Passwort erstellen (Sie müssen dies nur beim ersten Mal tun).
5. Bestätigen Sie das Konto über den Link, der an der angegebenen E-Mail-Adresse eingegangen ist (Sie müssen dies nur beim ersten Mal tun).
6. Füllen Sie den dPLF aus und senden Sie ihn gemäß den Anweisungen
Nach dem Absenden des Formulars erhält die Gäste die dPLF im PDF-Format und den QR-Code an der bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse, die er beim Einsteigen direkt von seinem Smartphone (in digitaler Form) anzeigen muss. Alternativ kann der Passagier eine Kopie des dPLF ausdrucken, um sie beim Einsteigen anzuzeigen.
Für jeden erwachsenen Gäste mussen ein Formular ausgefüllt werden. Bei Anwesenheit von Minderjährigen kann letzteres in der begleitenden Erwachsenenform registriert werden. Bei unbegleiteten Minderjährigen muss der dPLF vor der Abreise vom Erziehungsberechtigten ausgefüllt werden.
In Ausnahmefällen, d. H. Ausschließlich bei technologischen Hindernissen, kann das Papierformular ausgefüllt werden: Laden Sie die ITALIANA Version herunter - TEDESCO Version
Es ist zu beachten, dass die Selbsterklärung gegenüber der Grenzpolizei immer auf Papier vorgelegt werden muss.
ZUSÄTZLICHE ERFÜLLUNGEN:
Zusätzlich zum digitalen Lokalisierungsmodul (dPLF) alle Personen, die in den vierzehn Tagen vor der Einreise nach Italien in einem oder mehreren in Liste C * genannten Staaten und Gebieten (Länder der Europäischen Union, Norwegen, Liechtenstein, Island) geblieben sind oder diese durchlaufen haben , Schweiz, Andorra, Fürstentum Monaco sowie Israel und das Vereinigte Königreich) müssen sie nach ihrer Rückkehr nach Italien:
Dem Beförderer oder dem für die Kontrolle Verantwortlichen eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass er in den letzten 48 Stunden einen schnellen oder molekularen Antigentest mit negativen Ergebnissen durchlaufen hat: Diese Verpflichtung gilt - bis heute - für alle Probanden, einschließlich geimpfter Personen und / oder heilen.
* DETAILS DER IN LISTE C des Dekrets des Premierministers vom 3. März eingefügten LÄNDER:
Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark (einschließlich der Färöer und Grönland), Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Guadeloupe, Martinique, Guyana, Réunion, Mayotte und ohne andere Gebiete außerhalb des europäischen Kontinents), Deutschland, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande (ausgenommen Gebiete außerhalb des europäischen Kontinents), Polen, Portugal (einschließlich der Azoren und Madeira), Tschechische Republik, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Gebiete in Afrika) Kontinent), Schweden, Ungarn, Island, Norwegen, Liechtenstein, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Schweiz, Andorra, Fürstentum Monaco, Israel.
In der Hoffnung, dass es allen unseren Gästen hilfreich sein könnte,
Freundliche Grüße
Staff Hotel Righetto ***
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